Bezirksamt Mitte erklärt der Öffentlichkeit die BVV?

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Mit welcher Kompetenz/Zuständigkeit erklärte das Bezirksamt über Instagram im August 2024 (siehe Anlage) ungefragt der Weltöffentlichkeit die Zuständigkeit und Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung Mitte (BVV), ohne die Inhalte mit der BVV – bzw. mit dem Vorstand der BVV oder wenigstens mit der Vorsteherin der BVV – abzustimmen?
  2. Was waren dabei insb. die Gründe, folgende wesentliche Aufgaben und Beschlussrechte der BVV (vergl. § 12 BezVG) zu verschweigen:
    1. Abwahl von Mitgliedern des Bezirksamtes (Anm.: Jüngstes Beispiel in dieser Wahlperiode die Abwahl des ehem. Bezirksbürgermeisters, Herrn Stephan von Dassel);
    2. Aufhebung von Beschlüssen des Bezirksamt (Anm.: Mit Ausnahmen);
    3. Anmeldung zur Investitionsplanung;
    4. Rechtsverordnungen zur Festsetzung von Landschaftsplänen und anderen baurechtlichen Akten, die nach Bundesrecht durch Satzung zu regeln sind (Anm.: z. B. sog. Milieuschutzgebiete);
    5. Bereichsentwicklungsplanung nach dem Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches, Anträge des Bezirks zur Änderung der Flächennutzungsplanung;
    6. Die Errichtung, Übernahme und Auflösung bezirklicher Einrichtungen oder ihre Übertragung an andere Träger (Anm.: z. B. ist dieser Regelung der Erhalt der Jugendverkehrsschule Bremer Straße zu verdanken, die das Bezirksamt anfänglich versucht hatte, unter Verstoß gegen das Bezirksverwaltungsgesetz ohne Beteiligung der BVV allein durch einen „Federstrich des damaligen Haushalsplanes“ zu schließen), oder wenigstens darauf hinzuweisen, dass die gewählten Aufzählungen nur Teilaspekte umfassen und nicht abschließend sind?
  3. Warum hält es das Bezirksamt für angemessen, die Bürger*innen von Mitte nur mit Teilinformationen über die Arbeit der „Versammlung der gewählten Volksvertreter*innen“ (Zitat aus Bezirksamtsdarstellung) zu informieren und dabei wichtige Kompetenzen der BVV zu verschweigen, bzw. warum ist das Bezirksamt der Ansicht, dass rudimentäre Darstellungen der Beschlussrechte der BVV ausreichen, um die Bürger*innen von Mitte über Arbeit der BVV zu informieren?