Bürgerbeteiligung im Sanierungsgebiet Badstr. / Pankstraße sicherstellen und Betroffenen- /Stadtteilvertretung wählen

BVV Mitte

19.05.2022

Fraktion DIE LINKE.

 

Antrag

 

Bürgerbeteiligung im Sanierungsgebiet Badstraße / Pankstraße sicherstellen und Betroffenen- /Stadtteilvertretung wählen

 

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend Wahlen für die Bildung einer Betroffenen-/ Stadtteilvertretung für das Sanierungsgebiet Badstraße/Pankstraße vorzubereiten und durchzuführen. Der Einzugsbereich für die Wahlberechtigung soll dabei mindestens die Gebietskulisse des Voruntersuchungsgebietes „Böttgerstraßenviertel“ umfassen.

Die Grundsätze des BVV-Beschlusses DS 0870/III zu „Mitwirkung von Betroffenen in Untersuchungsgebieten für zukünftige Untersuchungs- und Sanierungsgebiete im Bezirk Mitte sicherstellen“ sind als Grundlage für das Verfahren anzuwenden.

 

Begründung:

Der Senat von Berlin hat am 14.12.2021 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Badstraße/Pankstraße beschlossen.

Dies erfolgte leider ohne förmliche Bürgerbeteiligung, die eigentlich bereits ab Festsetzung des Gebietes als Voruntersuchungsgebiet vorgesehen ist. Das damalige Voruntersuchungsgebiet mit dem Arbeitsbegriff „Böttgerstraßenviertel“ wurde am 25.06.2019 mit Veröffentlichung im Amtsblatt festgelegt.

Im Ergebnis der Voruntersuchungen wurde das Sanierungsgebiet Badstraße/Pankstraße beschlossen, dass aus zwei Teilbereichen besteht. Der nördliche Gebietsrand ist Teil des Stadtteilzentrums Badstraße, der südliche Teil des Nahversorgungsbereichs Nettelbeckplatz.

Wenn auch die bisherige Nichtermöglichung einer institutionellen Bürgerbeteiligung bereits im Voruntersuchungsgebiet vor dem Hintergrund der coronabedingten Belastungen und Einschränkungen in der bezirklichen Verwaltung nachvollziehbar sein mag, so ist der Bezirk Mitte jedoch mindestens seit Festsetzung des Sanierungsgebietes aufgefordert, umgehend Bürgerbeteiligungsstrukturen zu schaffen, die eine Beteiligung der Bewohner*innen, Gewerbetreibenden und Eigentümer*innen des Gebietes für die kommenden 15 Jahre ermöglicht.

Als Grundlage der einzuleitenden Verfahren soll der BVV-Beschluss DS 0870/III dienen, in dem es heißt: „Das Bezirksamt wird ersucht, bis auf weiteres die Mitwirkung von Betroffenen in zukünftigen Untersuchungs- und Sanierungsgebiete im Bezirk Mitte auf Grundlage der ehemaligen „Ausführungsvorschriften des Landes Berlin zum Besonderen Städtebaurecht §§ 136-171 des Baugesetzbuches (BauGB), Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (AV BauGB - San), Abschnitt: Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen“ sicherzustellen. Im laufenden Verfahren ist in Zusammenarbeit mit den auf dieser Grundlage gewählten Betroffenenvertretungen zu prüfen, ob und welche Verfahrensänderung erforderlich sind. Sollten Verfahrensänderungen erforderlich sein, sind diese der BVV zur Diskussion undBeschlussfassung vorzulegen.“

 

 

Diedrich,

Sanehy die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE.