Große Anfrage Zentraler Festplatz: Was ist geplant?

BVV Mitte von Berlin

Sitzung der BVV am 15.12.2022

Fraktion DIE LINKE

 

Große Anfrage

Zentraler Festplatz: Was ist geplant?

 

Vorbemerkung: In einem Bericht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zum Wohnungsbaupotential an der Elisabeth-Aue und am Zentralen Festplatz (https://www.parlament-berlin.de/adosservice/19/Haupt/vorgang/h19-0612-v.pdf) heißt es, “der Bezirk prüft derzeit eine Finanzierung durch einen privaten Vorhabenträger oder aus dem Bezirkshaushalt”.

 

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Was genau prüft der Bezirk hierbei und auf welcher Grundlage erfolgt die Prüfung des Bezirksamtes zur Finanzierung aus Mitteln des Bezirkshaushalten und welche Haushaltsmittel (Titel/Kapitel) sollen dafür in Betracht kommen?
     
  2. Was ist der Hintergrund der Prüfung des Bezirkes zur Finanzierung des Vorhabens durch einen privaten Vorhabenträger, welche privaten Vorhabenträger kommen hierfür nach Auffassung des Bezirksamtes in Fragen und wie verträgt sich die Prüfung mit der Beschlussfassung der BVV in der DS 1956/V, in der es u.a. heißt: „Vergabe von landeseigenen Flächen für den Wohnungsbau ausschließlich an städtische Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Bauherren im Zuge der Gewährung von Erbbaurechten oder der Grundstückseinbringung“?
     
  3. Wie konkret sind die Pläne der Bebauung des zentralen Festplatzes und welche konkreten Ergebnisse hat die vom Senat beauftragte Machbarkeitsstudie zu möglichen Wohnungsbaupotentialen ergeben und welche unterschiedlichen Entwicklungsszenarien lagen den jeweiligen Ergebnissen zugrunde?
     
  4. Welchen Alternativstandort plant der Bezirk für die Fortführung der bisherigen Schaustellergeschäfte, bzw. welche Abstimmung zur Alternativstandortsuche mit den Nachbarbezirken und/oder dem Senat haben hierzu wann und mit welchen Ergebnissen stattgefunden?
     
  5. Warum hat es das Bezirksamt bisher unterlassen, die Kleine Anfrage 0160/VI zu „Den zentralen Festplatz als neues Stadtquartier mit der dafür erforderlichen Infrastruktur entwickeln: Nachfrage zur Vorlage zur Kenntnisnahme DS 3075/V und Sachstand zur Umsetzung der BVV-Beschlusses“ unter Missachtung der Geschäftsordnung der BVV-Mitte und des Bezirksverwaltungsgesetzes zu beantworten (Fristende 26.10.2022), in dem es unter § 11 Rechte und Pflichten der Bezirksverordneten u.a. heißt: „Kleine Anfragen sind durch das Bezirksamt spätestens innerhalb von fünf Wochen schriftlich zu beantworten und dürfen nicht allein wegen ihres Umfangs zurückgewiesen werden.“ und bis wann kann die Fragestellerin von einer Beantwortung ausgehen?

 

Kleedörfer, Saney, Diedrich

und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE