Kurfürstenstraße 62: Vorvertrag für bezahlbare Mieten in öffentlicher Hand!

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auf den Senat einzuwirken bzw. selbst tätig zu werden, um vor Aufstellung des neuen Bebauungsplanes für das Grundstück Kurfürstenstraße 62 einen Letter of Intent (LoI) oder eine ähnliche Vereinbarung mit dem Investor abzuschließen, um einen Teil des Grundstückes anzukaufen. Der Letter of Intent soll sicherstellen, dass ein Grundstücksteil von einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft zum aktuellen Verkehrswert (zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) erworben wird. Auf diesem Teil des Grundstückes soll im Zuge der Bebauung der geplante Anteil für förderfähigen Wohnraum durch eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft entstehen.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, mit dem Senat abzustimmen, dass dieser bei Bedarf finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, falls nur auf diese Art und Weise ein Grundstücksankauf für eine Wohnungsbaugesellschaft finanziell abbildbar und realisierbar ist.

Das Bezirksamt wird ersucht, Verhandlungen für ein entsprechendes Grundstücksgeschäft zwischen Eigentümer und einem landeseigenen Wohnungsbauunternehmen oder einer Genossenschaft frühzeitig, spätestens jedoch vor Abschluss des Durchführungsvertrages, zu vermitteln

 

Begründung:

Mit der Aufstellung des neuen Bebauungsplanes ermöglicht der Bezirk dem Investor durch die enorme Bodenpreisaufwertung einen hohen Gewinn. Für den Ankauf der Wohnungen sollen die landeseigenen Wohnungsunternehmen nicht mit hohen Grundstückspreisen belastet werden. Wenn dem Investor durch das neue Baurecht hohe Gewinne ermöglicht werden, dürfen darunter die Mieter*innen unserer Stadt nicht leiden.