Mehrbedarfe für Essen bei Sozialhilfeempfangenden nicht ablehnen!

BVV Mitte

19.05.2022

Fraktion DIE LINKE.

 

 

 

Antrag Mehrbedarfe für Essen bei Sozialhilfeempfangenden nicht ablehnen!

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei Anträgen von Sozialhilfeempfangenden grundsätzlich das volle Ermessen auszuüben, um Mehrbedarfe für kostenaufwändige Ernährung zu gewährleisten. Da diese Mehrbedarfe in angemessener Höhe insbesondere für Kranke, Genesene, Menschen mit Behinderungen oder von Krankheit und Behinderung bedrohte Menschen vorgesehen sind, wird das Bezirksamt aufgefordert, sich bei der Auszahlung der Mehrbedarfe an die Empfehlungen des Amtsarztes bzw. des Gesundheitsamtes zu halten und nicht hinter diese zurückzufallen.

 

 

Begründung:

 

Menschen, die Sozialhilfe empfangen, können nach §30 Absatz 5 des SGB XII aus medizinischen Gründen Mehrbedarfe für kostenaufwändige Ernährung beantragen. Menschen, die Versorgungsmehrbedarfe beantragen, sind sowieso die finanziell Schwächsten unserer Gesellschaft. Wir alle wissen: In dieser Gesellschaft macht arm sein krank und krank sein macht arm. Bislang fällt das Sozialamt leider gelegentlich hinter den Empfehlungen des Amtsarztes bezüglich der Mehrbedarfe zurück. Das wollen wir ändern. Der Bezirk Mitte sollte Sozialhilfeempfangende unterstützen und vor weiterer Demütigung und gesundheitlichen Risiken schützen, indem immer der volle gesetzliche Spielraum genutzt wird, wenn Menschen gesundheitlich bedingt auf höhere Ernährungskosten angewiesen sind.

 

 

Kleedörfer, Lötzer

Sanehy, Diedrich und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE.

09.05.2022