Habersaathstraße 40-48

 

BVV Mitte von Berlin

19.05.2022

Fraktion DIE LINKE

 

Antrag

 

 

Habersaathstraße 40-48

 

 

Die BVV Mitte von Berlin möge beschließen,

 

das Bezirksamt Mitte von Berlin wird erneut ersucht, alle, auch und vor allem juristischen Mittel auszuschöpfen für den Erhalt des Wohngebäudes Habersaathstraße 40-48.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht der BVV darzulegen, inwiefern durch neue Erkenntnisse zum Brandschutz in dem Wohngebäude die Frage des schützenswerten Wohnraums, Sanierungserfordernisse und die vom Eigentümer erklärte Unwirtschaftlichkeit des Erhalts des Wohngebäudes neu zu bewerten ist.

 

Sofern es keine weiteren Gründe für die Unbewohnbarkeit der Wohnungen geben sollte, soll das Bezirksamt die Wiedervermietung leerstehender Wohnungen unverzüglich veranlassen.

 

Begründung:

 

Die Begründung für den jahrelangen Leerstand der Wohnungen in der Habersaathstraße 40-48 ist der mangelhafte Brandschutz der Wohnungen in den oberen Etagen des Hauses. Eine Sanierung zur Beseitigung der Brandschutzmängel ist aus Sicht des Eigentümers unwirtschaftlich und somit die Vermietung der Wohnungen nicht vertretbar.

Nach Hinweisen des Bezirksamtes in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management am 27.04.2022 ist dies jedoch nicht zutreffend. Vielmehr ist der Brandschutz in allen Wohnungen gewährleistet. Somit entfällt ein wesentliches Argument für die Begründung des Leerstandes.

 

 

Sanehy, Diedrich

und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE.