Mietwucher: Schläft das Bezirksamt?

„Allein zwischen 2020 und 2022 hat die Stadt Frankfurt am Main knapp 1.400 Fälle von Mietwucher verfolgt. Dabei wurden insgesamt 419.000 Euro überzahlter Miete von Vermieter*innen an Mieter*innen zurückgezahlt und Mieten in vielen Fällen abgesenkt. Das Instrument hat sich in der Stadt Frankfurt am Main bewährt.“

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Das Bezirksamt antwortet in seiner Vorlage zur Kenntnisnahme zum Beschluss der BVV mit der Drucksache 1200/VI, dass § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes unter anderem, dass der Vorsatz der Vermietenden, eine überhöhte Miete anzubieten, schlecht nachgewiesen werden kann. Warum kann das Bezirksamt Mitte diesen Vorsatz nicht nachweisen, wenn es andere Städte wie Frankfurt offensichtlich erfolgreich tun und wie geht das Bezirksamt vor, um diesen Vorsatz nachzuweisen?
  2. Das Bezirksamt antwortet in der Vorlage zur Kenntnisnahme, dass es für die Verfolgung unzulässiger Mietüberhöhungen kein qualifiziertes Personal zur Verfügung habe und empfiehlt den Mieter*innen, zivilrechtlich gegen ihre Vermieter*innen vorzugehen. Grundsätzlich gilt, dass das Bezirksamt verpflichtet ist, für rechtmäßige Zustände zu sorgen und ein Absehen vom Einschreiten gegen rechtswidrige Zustände die Ausnahme darstellen sollte. Der Bezirk muss die maßgeblichen Gesichtspunkte im Einzelfall ermitteln, gewichten und abwägen und hat dann einen Ermessensspielraum für die weitere Verfolgung, wobei das Regel-Ausnahme-Prinzip gilt. Wie stellt das Bezirksamt also hier seine Handlungsfähigkeit sicher?
  3. Was wünscht sich das Bezirksamt vom Senat, um den Mietwuchern effektiver nachgehen zu können?