EU-Bürger*innen haben Anspruch auf Unterbringung nach ASOG.

BVV Mitte von Berlin

09.12.2019

Fraktion DIE LINKE

 

Antrag

EU-Bürger*innen haben Anspruch auf Unterbringung nach ASOG.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit bei Anträgen von EU-Bürger*innen auf eine menschenwürdige Unterbringung bzw. eine menschenwürdige Wohnung diese ab sofort nach ASOG unterzubringen und dabei das Urteil des Landessozialgerichts vom 11.7.2019 zugrunde zu legen und einzuhalten. Leitsatz 1 dieses Urteils (Aktenzeichen L 15 SO 181/18) besagt: „Unionsbürger ohne objektiv bestehendes materielles Aufenthaltsrecht haben ... solange Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ..., wie die Ausländerbehörde gegen sie keine bestandskräftige und weiterhin wirksame Ausweisungsverfügung erlassen hat, die mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot verknüpft ist.“

 

Begründung:

Die Grundsätze für die Unterbringung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten EU-Bürger*innen nach ASOG sind bisher in der Praxis in unserem Bezirk unklar. Die konkreten Entscheidungen fallen je nach Einzelfall unterschiedlich aus. Mit dem Urteil des Landessozialgerichts besteht nun Rechtsklarheit, ungeachtet der Frage, ob das Bundessozialgericht womöglich irgendwann in ferner Zukunft zu einer anderen Entscheidung kommt.

 

Rüdiger Lötzer,

sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE