Mietwucher-Rechner: Knapp 3300 Verdachtsfälle in Mitte
Die Linke im Bundestag hat Anfang November einen Mietwucher-Rechner gestartet, mit dem Mieterinnen und Mieter prüfen können, inwiefern eine Mietpreisüberhöhung nach Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz bei ihnen vorliegt.
Seit dem Start der App am 12.11.2024 wurde der Rechner allein im Bezirk rund 4.700 mal genutzt. In 74 Prozent der Berechnungen ergaben sich mutmaßlich überhöhte Mieten nach Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz, d.h. die ortsübliche Vergleichsmiete (OVM) wurde um mehr als 20 Prozent überschritten. In mehr als der Hälfte der berechneten Fälle lag die Miete mehr als 50 Prozent über der OVM, d.h. es könnte sich in diesen Fällen sogar um eine Straftat handeln. Im Durchschnitt lagen die berechneten Mieten 58 Prozent über der OVM.
197 Meldungen ergingen über die App an das zuständige Wohnungsamt in Mitte, welches nun Ermittlungen einleiten, die Mieter*innen kontaktieren und bei sich erhärtendem Verdacht gegen Mietwucher vorgehen muss.
Im Bezirk Mitte gibt es sowohl bei Berechnungen, Verdachtsfällen als auch Meldungen unter allen Berliner Bezirken die meisten Fälle.
Nach Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz liegt eine Mietpreisüberhöhung vor, sofern eine Miete mehr als 20 Prozent über der OVM liegt und eine individuelle Notlage von Mieter*innen ausgenutzt wurde. Wenn eine Miete um mehr als 50 Prozent über dem Mietspiegel liegt, stellt das nach § 291 StGB eine Straftat dar, die eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.
Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt seit einigen Jahren erfolgreich Fälle, die gegen Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz verstoßen. So konnten 321.000 Euro an Bußgeldern bei Vermieter*innen eingetrieben und 419.000 Euro zu viel gezahlter Miete an Mieter*innen zurücküberwiesen werden.
Dazu erklärt Martha Kleedörfer, Sprecherin für Wohnungspolitik der Linksfraktion in der BVV Mitte:
„Wir wussten, dass die Mieten in unserem Bezirk Berlin Mitte wahnsinnig hoch sind. Dass sie so hoch sind – und Vermieter bereit sind, Straftaten zu begehen, um Gewinne auf Kosten der Mieter*innen zu machen – das sollte Grund genug sein, schnellstmöglich zu handeln. Das Bezirksamt ist nun aufgefordert, den 197 Meldungen schnellstmöglich nachzugehen und die Verfahren einzuleiten. Der Kampf gegen Mietwucher muss die Priorität des Bezirksamtes sein, um die Menschen in unserem Bezirk vor horrenden Mieten zu schützen!“