Ergebnisse der Februar-BVV

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Berlin-Mitte fand am 21.02.2019 statt.
Es war die letzte BVV für unsere Verordnete Anett Vietzke. Sie wird ihr Mandat zum Ende des Monats niederlegen müssen. Grund dafür ist die mangelnde Vereinbarkeit von Familien- und Sorgearbeit, beruflicher Tätigkeit und kommunalpolitischem Engagement. Sie bedauert das sehr:
„Familien- und Sorgearbeit ist in unserer Gesellschaft immer noch ungleich verteilt, mit beruflichen und ökonomischen Nachteilen verbunden und mit politischer Teilhabe nur schwer zu vereinbaren. Parlamentarische Beteiligungsstrukturen sind leider immer noch zu selten von Menschen geprägt, die aktiv sorgen UND politisch tätig sind. Das muss sich unbedingt ändern.

Anett Vietzke war als kulturpolitische Sprecherin der Fraktion in den Ausschüssen Bildung und Kultur; Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung sowie im Ältestenrat aktiv. Wir wünschen ihr alles Gute. Für sie wird Kadriye Karci in die BVV nachrücken.

Folgende Anfragen, Anträgen und Beschlussempfehlungen wurden von der Linksfraktion eingebracht und während der Sitzung behandelt (nicht alle unsere Anfragen konnten aus Zeitgründen behandelt werden und werden schriftlich beantwortet):

 

Sexarbeit in Mitte (DS 1701/V)

Nach Presseberichten über den Stand der Registrierung von Bordellen und Prostituierten in Berlin nach dem Prostituiertenschutzgesetz haben von 179 angemeldeten Bordellen inzwischen ganze 5 eine Betriebserlaubnis und eine Einrichtung wurde geschlossen. Das heißt, 173 Anträge sind noch nicht einmal bearbeitet. Auch haben von den berlinweit geschützten 10 000 Prostituierten bisher nur 766 eine Bescheinigung nach dem Prostitutionsschutzgesetz.

Deshalb fragten wir nach dem Stand in Mitte.Unter anderem fragten wir, wie viele Bordelle im Bezirk Mitte bisher angemeldet wurden, wie viele eine Betriebserlaubnis bekommen haben, welche Schritte das Bezirksamt unternommen hat, um eine rasche Bearbeitung der Anmeldungen zu erreichen, wie die Bearbeitung beschleunigt werden soll, welche zusätzlichen Kontrollen im vergangenen Jahr in angemeldeten Bordellen statt fanden, wie oft es dabei zu Beanstandungen kam. Zudem fragten wir nach der Anzahl der Erfassten Sexarbeiter*innen im Bezirk, dem Bearbeitungsstand der Anmeldungen und welche eigenen Aktivitäten das Bezirksamt nimmt, die Ziele des Prostitutionsschutzgesetztes, nämlich den Schutz der Sex*arbeiterinnen, umzusetzen.

Das Bezirksamt antwortete, dass es noch keine Richtlinien des Senats zur Umsetzung des Gesetzes für die Bezirke gibt. Das Gesetz ist seit dem 1.7.2017 in Kraft. Prostitutionsstätten mussten sich bis 31.12.2017 anmelden, um Bestandsschutz zu erhalten. Davon haben in Mitte 19 Stätten Gebrauch gemacht. 2 dieser Stätten haben keinen Bestandsschutz erhalten, die anderen 17 haben Bestandsschutz, bis die Prüfung abgeschlossen ist. Solange keine Regeln aufgestellt sind, können die Prüfungen aber nicht abgeschlossen werden. Rüdiger Lötzer (DIE LINKE) sagt dazu: „Die Senatsverwaltung für Wirtschaft hat bis heute keine Standards festgelegt, die für Bordelle gelten sollen. Vielleicht sollte Herr von Dassel (Grüne) mal mit seiner Parteifreundin im Wirtschaftssenat ein ernstes Wort reden – sonst scheitert das Prostitutionsschutzgesetz grandios, weil es einfach nicht von den zuständigen Wirtschaftsbehörden umgesetzt wird.“

 

Schulisches Mobilitätsmanagement in Mitte fördern und unterstützen – Landesprogramm initiieren (DS 1733/V)

Auf unseren Antrag hin wird das Bezirksamt von der Bezirksverordnetenversammlung aufgefordert, , sich gegenüber dem Senat für ein Landesprogramm „Schulisches Mobilitätsmanagement“ einzusetzen und die dafür erforderlichen Ressourcen aus Landesmitteln bereitzustellen. Das Bezirksamt wird ersucht, die Durchführung entsprechender Projekte an Schulen in Mitte zu fördern und aktiv zu unterstützen.

Die Schulwegsicherheit ist auch an Mittes Schulen ein fortwährendes wichtiges Thema. Die BVV setzte und setzt sich mit einer ganzen Reihe verschiedenster Initiativen immer wieder dafür ein, das Schülerinnen und Schüler sicher den Schulweg meistern und am Straßenverkehr teilnehmen. An der Kreuzberger Reinhardswald-Grundschule hat ein Pilotprojekt für „Schulisches Mobilitätsmanagement“ stattgefunden, dessen Erfahrungen beeindruckend sind. Vorteil des Projektes war und ist es, dass alle schulischen Akteure beteiligt waren: Kollegien, Eltern und natürlich die Schülerinnen und Schüler. Das Projekt wurde durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und die Polizei breit unterstützt und im Rahmen des Berliner Verkehrssicherheitsprogramms gefördert. Der ganzheitliche Ansatz überzeugte und führte unter anderem dazu, dass wichtige Aktivitäten nicht nur erfolgreich erprobt, sondern auch über die Projektdauer hinweg nachhaltig bis heute weiter praktiziert werden. Die Erfahrungen dieses Projektes sollen breit zugänglich gemacht und diskutiert werden. Das Projekt selbst soll an weiteren Schulen Berlins durchgeführt und schließlich regelhaft als Angebot für die Schulen zur Verfügung stehen. Ein Landesprogramm bietet dafür die besten Bedingungen.

 

Fischerinsel mit vielen Beteiligten weiterentwickeln (DS 1721/V)

Wir stellten den Antrag, dass das Bezirksamt aufgefordert wird, das Vorhaben Umsetzung Masterplan für die Fischerinsel in die Vorhabenliste für Bürger*innenbeteiligung des Bezirkes Mitte aufzunehmen.

Im Rahmen des Gutachterverfahrens für die städtebauliche Ausgleichsmaßnahme auf der Fischerinsel soll eine Vertretung der Berwohner*innen der Fischerinsel unter den Sachverständigen an den Preisgerichtssitzungen teilnehmen.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, weitere Partner für weitere Maßnahmen auf der Fischerinsel zu gewinnen, insbesondere öffentliche Wohnungsgesellschaften.

Ziel soll die Umsetzung einer maximalen Anzahl von Einzelmaßnahmen der erkannten notwendigen Bedarfe in konzentrierter Aktion sein.

Ein prioritäres Ziel (neben vielen anderen) soll die Wiederherstellung des barrierefreien Zugangs vom Mühlendamm auf den vorhandenen, heute nicht barrierefrei erreichbaren Fußweg auf der Fischerinsel sein.

Die Bezirksverordentenversammlung nahm unseren Antrag bei Gegenstimmen der CDU an.

 

Infrastrukturkonzept für die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung in Mitte (DS 1728/V)

Wir stellten den Antrag, dass das Bezirksamt aufgefordert wird, ressortübergreifend ein Infrastrukturkonzept für die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung im Bezirk Mitte zu entwickeln und dabei alle drei Standorte der Jugendverkehrsschule im Bezirk einzubeziehen. Die Beteiligung der schulischen Gremien, der Fachaufsicht der SenBJF sowie anderer Beteiligter und Betroffener ist sicherzustellen. Die Öffentlichkeit ist einzubeziehen.

Das Bezirksamt hat mit der Drucksache 2191/IV vom Juni 2015 ein Infrastrukturkonzept für die Mobilitätserziehung vorgelegt. Diesem ist die BVV nicht gefolgt, im Wesentlichen, weil es die Schlie゚ung der Jugendverkehrsschule in der Bremer Straße vorsah. Diese Schließungsabsicht lehnte die BVV Mitte mehrheitlich ab. Der Bedarf an einem Infrastrukturkonzept für die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung ist in den letzten Jahren gewachsen. Dabei geht es nicht mehr nur um eine Fortschreibung der bisherigen Überlegungen, sondern um eine grundsätzliche Neukonzeptionierung. Durch die Verankerung der Jugendverkehrsschulen als außerschulische Lernorte im Berliner Schulgesetz, die Verankerung von Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung im Rahmenlehrplan sowie die Bereitstellung von Landesmitteln für die Sicherstellung und Entwicklung der Jugendverkehrsschulen haben sich die Rahmenbedingungen für Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung verändert. Aber auch der Bedarf ist gewachsen. Kinder und Jugendliche sind in der wachsenden Stadt immer größeren Herausforderungen durch den zunehmenden Verkehr in der Stadt ausgesetzt. Allein die Schulwegsicherheit wird zu einem immer größeren Thema für Kinder, Eltern und Schulkollegien. Der Bezirk ist aufgefordert, die Rahmenbedingungen für die Verkehrssicherheit der jüngsten VerkehrsteilnehmerInnen aber auch für die wachsende Bevölkerung insgesamt neu zu diskutieren und die entsprechende Infrastruktur bereitzustellen.  Mit der Vorlage zur Kenntnisnahme Drs. 2792/IV hatte das Bezirksamt im November 2017 angekündigt, ein Infrastrukturkonzept für die Mobilitätserziehung im Bezirk abstimmen zu wollen. Diese Absicht nimmt dieser Antrag auf.

Die BVV stimmte dem Antrag bei Gegenstimmen der CDU und AfD zu.

 

Spielplatzsanierung fortführen – Landesmittel nutzen (DS 1736/V)

Wir stellten zu dem den Antrag, der das Bezirksamt auffordert, ressortübergreifend sicherzustellen, dass die Landesmittel, die für die Spielplatzsanierung bereitgestellt wurden, vollständig verausgabt werden. Die entsprechende Anmeldung der geplanten Sanierungsmaßnahmen soll fristgerecht erfolgen.

Das Bezirksamt wird in diesem Kontext ersucht, sich unter Berufung auf § 45 Absatz 4 der Landeshaushaltsordnung gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass eine Übertragbarkeit der Mittel für die Spielplatzsanierung ins Jahr 2020 ermöglicht wird, falls die Mittel in diesem Jahr 2019 nicht vollständig verausgabt werden können.

Im Jugendhilfeausschuss Mitte wurde berichtet, dass voraussichtlich bis zu ca. 1.2 Mio. Euro an Landesmitteln für die bezirkliche Spielplatzsanierung nicht verausgabt werden können, weil dem bezirklichen SGA die personellen Ressourcen fehlen. Angesichts des Sanierungsbedarfs der bezirklichen Spielplätze sollten alle Anstrengungen unternommen werden, um die zur Verfügung stehenden Landesmittel zu nutzen. Für den Fall, dass es nicht gelingt, eine vollständige Mittelverausgabung im Haushaltsjahr 2019 zu realisieren, soll eine Übertragbarkeit der Mittel ins Folgejahr gegenüber dem Senat beantragt werden. Die Landeshaushaltsordnung bietet dafür die Rechtsgrundlage.

Die BVV stimmte unserem Antrag einstimmig zu.

 

Mobile und flexible Kinderbetreuung in der BVV-Mitte? (DS 1536/V)

Aus dem Ältestenrat kam unser Antrag für eine mobile und flexible Kinderbetreuung in der BVV-Mitte zurück. Darin fordern wir das Bezirksamt auf, zu prüfen, ob und mit welchen Auflagen aus den bereits vorgesehenen Mitteln für Kinderbetreuung während der Ausschusssitzungen und der Sitzung der BVV-Mitte für Verordnete und Bürgerdeputierte unbürokratisch eine Kinderbetreuung zu Hause finanziert werden kann.

Eine Kinderbetreuung während der BVV-Sitzungen kann von Verordneten seit 2017 in Anspruch genommen werden. Die Kinderbetreuung vor Ort, während der späten Sitzungszeiten, ist allerdings nur für einen sehr beschränkten Zeitraum und in einer kurzen Entwicklungsphase sinnvoll, für Kita- und schulpflichtige Kinder ist sie nicht kindergerecht und wird deshalb nicht genutzt.

Politisches Engagement allerdings ist mit Familien- und Erwerbsarbeit nur mit extrem hohem zeitlichen und ökonomischen Aufwand zu vereinbaren und oft gar nicht. Eltern, mehrheitlich Mütter betreuungsbedürftiger Kinder mit niedrigem Einkommen und/oder ohne Partner bleiben in der Regel ausgeschlossen. Kinderbetreuung in der eigenen Wohnung wäre der bessere Weg, kommunalpolitisch aktiven Eltern die Teilhabe zu ermöglichen und eine gute Gelegenheit, sich auch in der BVV-Mitte für Parität einzusetzen.

Die BVV stimmte unserem Antrag mit Stimmen der Grünen, Piraten, FDP und einer CDUlerin zu. Die SPD enthielt sich und der Rest der CDU und die AfD stimmten dagegen.