Pressemitteilung: Neues Gutachten zeigt: Tegeler Straße ist rechtlich schützenswert!
Auf dem Gelände der Bayer AG sind mit der Fennstraße 33, 34/Tegeler Straße 1 sowie Tegeler Straße 2-7 insgesamt 140 Wohnungen vom Abriss und deshalb Mieter*innen von dem Verlust ihres Wohnraums bedroht. Die Fraktion Die Linke in der Bezirksverordnetenversammlung Berlin Mitte von Berlin (BVV Mitte) setzt sich für den Erhalt der Wohnungen ein und hat daher ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
Das nun vorliegende Gutachten der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll (siehe Anhang) zeigt – entgegen der bisherigen Rechtsauffassung des Bezirksamtes — auf, dass die Wohnungen in der Tegeler Straße 1-7 sowie der Fennstraße 33 und 34 schützenswerter Wohnraum sind. Daher fordert die Fraktion Die Linke das Bezirksamt Mitte mit einem Antrag dazu auf, seine bisherige Rechtsauffassung zu überarbeiten und die 140 Wohnungen als schützenswerten Wohnraum zu behandeln.
Ein Abriss der Gebäude ist deshalb nicht bzw. nur unter der Berücksichtigung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetz möglich. Die Fraktion Die Linke in der BVV Mitte fordert, dass die Gebäude erhalten bleiben und im Falle eines Abrisses ein umfangreicher Sozialplan zur Unterstützung der Mieter*innen entwickelt wird. In diesem Sozialplan müsste u.a. festgeschrieben werden, dass den Mieter*innen vergleichbare Wohnungen zu bezahlbaren Preisen angeboten werden.
Die wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Martha Kleedörfer, erklärt hierzu:
Das Gutachten von Prof. Dr. Beckmann bestätigt, was wir schon vor zwei Jahren sagten: Der Abriss der bezahlbaren Wohnungen in der Tegeler und Fennstraße am Zweckentfremdungsrecht vorbei widerspricht dem Sinne des Rechts. Wir kämpfen dafür, dass die Wohnungen nicht abgerissen und die Mieter*innen geschützt werden. Das Bezirksamt muss jetzt endlich umlenken und bezahlbaren Wohnraum schützen!
Dateien
- Rechtsgutachten_Schutz_der_Wohnungen_im_Mettmann-Kiez.pdf
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