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Unterbringung nach ASOG durch den Bezirk Mitte

BVV Mitte von Berlin / Fraktion DIE LINKE / XXX

 

schriftliche Anfrage

über

Unterbringung nach ASOG durch den Bezirk Mitte

 

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Wie viele Menschen befinden sich aktuell in Unterbringungen nach ASOG im Bezirk Mitte?
    1. Wie viele sind davon in der Zuständigkeit anderer Bezirke?
    2. Wie viele Menschen befinden sich aktuell in der Unterbringung nach ASOG durch den Bezirk Mitte in Unterkünften in anderen Bezirken?
  2. Wie viele Familien mit Kindern sind darunter?
  3. Wie setzen sich die Finanzierungen der Unterbringungen zusammen?
  4. Wer zahlt welchen Posten?
  5. Wie werden die Eigenbeiträge berechnet?
  6. Warum gibt es, im Vergleich zur Unterbringung in z.B. LAF-Einrichtungen, keine Deckelung der Eigenleistung?
  7. Wie viele der Bewohner*innen gehen einer versicherungspflichtigen Arbeit nach?
    1. Wie hoch ist der durchschnittliche Eigenanteil, der finanziell von den Bewohner*innen an die Unterkunft gezahlt werden muss?
    2. Wie viele der dort untergebrachen Menschen hatten während ihrer Unterbringungszeit bereits einen sozialversicherungspflichtige Anstellung und sind danach wieder in die Zuständigkeit des Bezirksamts oder des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit bezüglich ihrer Lebenssicherung geraten?
  8. Erhebt das BA Daten bezüglich Bewohner*innen mit besonderen medizinische Bedarfen?
    1. Wenn ja: Bei wie viel Bewohner*innen wird aktuell ein medizinischer Bedarf festgestellt?
  9. Wie viele Unterkünfte besitzen ein Kinderschutz- und Gewaltschutzkonzept?
  10. Welches Verfahren greift bei der Erteilung eines Hausverbotes?
  11. Wie geht das Bezirksamt mit Beschwerden von Bewohnenden zu Diskriminierung und Gewalt durch Betreibende um? Wie schützt der Bezirk Betroffene?

 

Berlin, 04.01.2021

Fabian Koleckar und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE  

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