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Barrierefreie Fußgängerbrücke vom Bahnhof Friedrichstraße über die Spree

Drucksache-1364/III

Antrag der Fraktion Die Linke

 

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber der Deutschen Bahn (DB) und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung darauf hinzuwirken, einen barrierefreien Übergang vom Bahnhof Friedrichstraße über die Spree zum Schiffbauerdamm zu schaffen. Die gegenwärtige Sanierung der Fußgängerbrücke am Bahnhof Friedrichstraße über die Spree muss die Vorschriften der Landebauordnung, die Behindertengleichstellungsgesetze des Landes und des Bundes sowie die UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigen und umsetzen.
Der Anbau von Schrägaufzügen als geeignetes Mittel ist zu überprüfen.
Das Bezirksamt wird ersucht, den Berliner Behindertenverband in die Diskussion über die Möglichkeiten eines barrierefreien Übergangs über die Spree an dieser Stelle und die Überprüfung der Maßnahmen einzubeziehen.

Begründung:

 

Gegenwärtig wird die o. g. Brücke im Auftrag der Deutschen Bahn umfassend saniert. Die Landesbauordnung des Landes Berlins schreibt in einem solchem Fall die Herstellung der Barrierefreiheit vor. Der Maßnahmekatalog des Auftraggebers (DB) sieht das jedoch nicht vor. Mit der Begründung zu hoher Kosten nimmt die DB klare Verstöße  gegen die Behindertengleichstellungsgesetze des Landes und des Bundes, gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und gegen den selbstverständlichen Teilhabe-Wunsch von Menschen mit Behinderung in Kauf. Das Bezirksamt und der Senat werden aufgefordert, dass nicht hinzunehmen.

 

 

 

 

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