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Der Bebelplatz ist ein Denkmal - für ein kommerzfreies Denkmal

Drucksache 1796/III

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht,

den Beschluss des Petitionsausschusses und den Beschluss des Ausschusses für kulturelle Angelegenheiten des Berliner Abgeordnetenhauses vom 30. August 2010 zu respektieren und zur Grundlage des bezirklichen Handelns  zu machen. Demnach finden ab dem 01. Januar 2011 keine kommerziellen Veranstaltungen auf dem Bebelplatz statt.

Die BVV-Mitte und das Bezirksamt Mitte von Berlin teilen die Auffassung, dass das Denkmal den gesamten Bebelplatz umfasst. Überwiegend kommerzielle Nutzungen widersprechen der Würde des Denkmals und schließen sich daher aus.

Hiervon abweichende Beschlüsse des Bezirksamtes werden den Beschlüssen des Berliner Abgeordnetenhauses angepasst.

 

Begründung:

Mit dem Beschluss für einen angemessenen Umgang mit dem Denkmal zur Erinnerung an die Bücherverbrennung auf dem Bebelplatz anerkennt die BVV-Mitte die Beschlüsse des Petitionsausschusses und des Ausschusses für kulturelle Angelegenheiten, die dort mit großen, fraktionsübergreifenden Mehrheiten von den Fraktionen der SPD, der CDU, DIE LINKE und Bündnis 90 / Die Grünen gefasst wurden sowie die Eingaben von zahlreichen Petenten.

Sven Diedrich
und die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE

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