Mauerpark - Die BVV über Grundstücksgeschäft informieren!
Drucksache 1800/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wir ersucht, die BVV über die beabsichtigte Grundstücksübereignung des landeseigenen Grundstückes Bernauer Str. 65, 65A / Wolliner Str. 22 im B-Plangebiet 1-64 zu informieren. Die Information über die Grundstücksübereignung soll sämtliche Bedingungen, weitere Leistungen des Bezirkes und die Gegenleistungen des Grundstücksentwicklers aufzeigen und bis 30.09.2010 erfolgen.
Begründung:
Mit der Einleitung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan 1-64 werden die Bürgerinnen und Bürger im Begleittext über die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Abschnitt Eigentumsverhältnisse über eine beabsichtigte Grundstücksübereignung eines landeseigenen Grundstückes an die Grundstücksentwicklungsgesellschaft informiert.
Diese wichtige Information und die Bedingungen für eine solche Grundstücksüberlassung wurden den Mitgliedern der BVV-Mitte bisher vorenthalten. Die Mitglieder der BVV-Mitte hatten in all ihren Entscheidungsfindungsprozessen keine Möglichkeit, diese Information zu berücksichtigen. Für den weiteren Prozess der Fertigstellung des Mauerparks sind solche und ähnliche Informationen eine grundsätzliche Voraussetzung. Die Information ist daher schnellstens nachzuholen.
Sven Diedrich
und die anderen Mitglieder der Fraktion
