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Mauerpark-Schritt für Schritt oder Alles zu seiner Zeit

Drucksache 1917/III

Das BA wird ersucht, bis zur Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung für den B-Plan 1-64 Mauerpark und der Erörterung deren Ergebnisse in den Fachausschüssen der BVV alle Aktivitäten einzustellen, die eine Entscheidung für die weitere Entwicklung des Mauerparks vorwegnehmen könnten.
Konkret soll die Arbeit der Bürgerwerkstätten so ausgestaltet werden, dass  sie der Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nicht vorgreift.
Der städtebauliche Wettbewerb soll erst nach dem Beschluss der BVV über den Bebauungsplan fortgeführt werden. 

 

Sven Diedrich
und die anderen Mitglieder der Fraktion

 

Begründung:

Beiden Verfahren fehlt die Legitimitätsgrundlage. Bürgerwerkstätten und städtebaulicher Wettbewerb entwickeln sich zu Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren. Das ist nicht sachgerecht, es ist irreführend und bindet unnötig Personal und Geld. Beide Verfahren laufen auf der Annahme, dass es eine Grundentscheidung mit breiter Legitimation zur weiteren Entwicklung des Mauerparks bereits gibt. Das ist nicht der Fall. Es ist bekannt, dass es eine ungewohnt starke Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Planung in Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gab. Die Ergebnisse dieser Bürgerbeteiligung sind sowohl in das formale Verfahren als auch in die erweiterte Bürgerbeteiligung (Bürgerwerkstätten) einzubeziehen. Es nicht zu tun bedeutet die Ignoranz einiger tausend Einwendungen.

Eine Gewissheit über die weitere Entwicklung des Mauerparks wird es erst mit dem Beschluss der BVV über den B-Plan geben. Erst danach könnte ein städtebaulicher Wettbewerb Klarheit über die Details der Gestaltung des Mauerparks bringen.

 

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