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Regelmäßige Kundenzufriedensheits-Befragung im Jobcenter

Drucksache-1262/III

Antrag der Fraktion Die Linke

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, gemeinsam mit der Geschäftsführung des Jobcenters in der Trägervertretung  zu gewährleisten, dass die Kunden des Jobcenter regelmäßig über ihre Zufriedenheit mit den Leistungen und dem Service des Jobcenters befragt werden.

Begründung:

Eine regelmäßige Kundenbefragung sowohl der Arbeitslosen und der Arbeitgeber gehört bei den Agenturen für Arbeit bereits schon einige Zeit zu den Standards. Bei den Jobcentern ist sie bisher noch nicht als regelmäßige Maßnahme der Qualitätskontrolle durch die Kunden eingeführt.

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