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Härtefallfonds für das Schulmittagessen

Drucksache 1250/IV

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie  bewertet es das Bezirksamt, dass die 20.000 Euro, die der Senat jedem Bezirk für Härtefälle beim Schulmittagessen zur Verfügung gestellt hat, nur für Grundschüler/innen bereit stehen und Abhilfe im Härtefall auch nur zeitlich begrenzt möglich ist?
  2. Welchen Handlungsbedarf sieht das Bezirksamt nach der Erhöhung des Elternbeitrags für das Schulmittagessen, auch für die weiterführenden Schulen einen Härtefallfonds einzurichten, um auch Schüler/innen ab Klasse 7 im Härtefall die Teilnahme am Mittagessen zu ermöglichen?
  3. Wird das Bezirksamt gegenüber dem Senat tätig werden, um die zeitliche begrenzte Unterstützungsmöglichkeit aufzuheben und den Härtefallfonds auch für Schüler/innen der weiterführenden Schulen einzuführen?

Petra Schrader

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