Härtefallfonds für das Schulmittagessen
Drucksache 1250/IV
Ich frage das Bezirksamt:
- Wie bewertet es das Bezirksamt, dass die 20.000 Euro, die der Senat jedem Bezirk für Härtefälle beim Schulmittagessen zur Verfügung gestellt hat, nur für Grundschüler/innen bereit stehen und Abhilfe im Härtefall auch nur zeitlich begrenzt möglich ist?
- Welchen Handlungsbedarf sieht das Bezirksamt nach der Erhöhung des Elternbeitrags für das Schulmittagessen, auch für die weiterführenden Schulen einen Härtefallfonds einzurichten, um auch Schüler/innen ab Klasse 7 im Härtefall die Teilnahme am Mittagessen zu ermöglichen?
- Wird das Bezirksamt gegenüber dem Senat tätig werden, um die zeitliche begrenzte Unterstützungsmöglichkeit aufzuheben und den Härtefallfonds auch für Schüler/innen der weiterführenden Schulen einzuführen?
Petra Schrader
