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Notunterkunft Turmstraße 22

Drucksache 0618/IV

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Kennt das Bezirksamt die Beweggründe, das Bürohaus in der Turmstraße 22 zu räumen und eine Grundsanierung durchzuführen?
  2. Hält das Bezirksamt das Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen für geeignet?
  3. Kann das Bezirksamt eine aufenthaltsbedingte gesundheitliche Schädigung für Personal und Nutzer in dem Gebäude ausschließen?
  4.  

Sven Diedrich

 

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