Notunterkunft Turmstraße 22
Drucksache 0618/IV
Ich frage das Bezirksamt:
- Kennt das Bezirksamt die Beweggründe, das Bürohaus in der Turmstraße 22 zu räumen und eine Grundsanierung durchzuführen?
- Hält das Bezirksamt das Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen für geeignet?
- Kann das Bezirksamt eine aufenthaltsbedingte gesundheitliche Schädigung für Personal und Nutzer in dem Gebäude ausschließen?
Sven Diedrich
