Abriss der 105 Wohnungen in der Habersaathstraße stoppen!

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Abrissgenehmigung der 105 Wohnungen in der Habersaathstraße 40-48 zurückzunehmen.

 

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, darzulegen

  • wie das Bezirksamt dazu kommt, Mieten in Höhe von bis zu 16,50 Euro für den Ersatzwohnraum auszuhandeln, was für Berliner*innen mit einem statistischem Durchschnittseinkommen die Hälfte des Nettolohns für eine 2-Zimmer-Wohnung bedeutet;
  • wie das Bezirksamt dazu kommt, mit Ersatzwohnungen in diesen Preisklassen die Gentrifizierung und den Mietenwahnsinn unterstützt und weiter anfacht, anstatt die Bürger*innen vor den Horrormieten Berlins und vor Entmietung zu schützen;
  • welche Bemühungen das Bezirksamt unternommen hat, um eine Rekommunalisierung der Habersaathstraße 40-48 durch ein landeseigenes Wohnungsunternehmen oder den Ankauf durch eine Genossenschaft zu unterstützen, insbesondere, inwiefern das Bezirksamt den Aufforderungen des Senats durch die ehemalige Sozialsenatorin Katja Kipping nachgekommen ist, entsprechende Unterlagen und weitere bekannte Dokumente zum Objekt zur Verfügung zu stellen, damit der Senat ein landeseigenes Unternehmen mit der Prüfung eines Ankaufs beauftragen kann;

Begründung:

Quelle Durschnittseinkommen: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1135551/umfrage/bruttoloehne-von-arbeitnehmern-im-bundesland-berlin/

Das Bezirksamt hat die BVV und die Öffentlichkeit am 22. bzw. am 23. August darüber informiert, dass eine „Einigung“ mit der Eigentümerin erzielt wurde, die den Abriss der 105 bewohnten Wohnungen vorsieht. Dabei wurden Ersatzwohnungen mit Mietpreisen verhandelt, die den bezahlbaren Rahmen für Berliner Durchschnittsverdienende weit übersteigen. Zudem wurde völlig außer acht gelassen, dass die Mieter*innen der Habersaathstraße  40-48 bisher alle Verwertungsklagen gewonnen haben – und das Amtsgericht bereits feststellte, dass „eine Wohnung kein Aktienpaket“ ist. Nichtsdestotrotz ließ sich das Bezirksamt auf einen Deal ein, der eine soziale Zumutung für alle Mieter*innen (Altmieter*innen, geflüchtete und ehemals wohnungslose Bewohner*innen) darstellt. Dadurch wird der „Housing-First“-Ansatz zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit ohne Not aufgegeben.