Dringliche Anfrage:Koloniestraße 10: Genehmigungsstand im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben
Ich frage das Bezirksamt:
- Inwieweit ist die Vorhabenträgerin für das Bauvorhaben „Neubau von 2 Gebäuden als Studentenwohnheim“, die „Campus Berlin III GmbH“, Eigentümerin aller Remisenwohngebäude im Hofbereich der Koloniestraße 10, bzw. welche Remisengebäude befinden sich auf dem Grundstück und welche Remisengebäude befinden sich nicht im Eigentum des Vorhabenträgers?
- Welche Genehmigungen erfolgten bezüglich der Umsetzung des Bauvorhabens „Neubau von 2 Gebäuden als Studentenwohnheim“ für den Hofbereich der Koloniestraße 10, welche Genehmigungen liegen vor und welche sind noch erforderlich, um das Vorhaben letztendlich umsetzen zu können?
- Ist die Behauptung des Vorhabenträgers für das Bauvorhaben „Neubau von 2 Gebäuden als Studentenwohnheim“ zutreffend, dass für die noch ausstehenden Genehmigungen mit einer „zeitnahen Erteilung gerechnet werden kann“, also in den nächsten 2-3 Wochen erfolgen werden, und durch welche bezirklichen Amtsbereiche und/oder Senatsverwaltungen müssten diese Genehmigungen erfolgen?
- Wie bewertet das Bezirksamt die Versuche des Vorhabenträgers für das Bauvorhaben „Neubau von 2 Gebäuden als Studentenwohnheim“, die Mieter*innen der Remisenwohngebäude im Hofbereich mit Halbwahrheiten und unzutreffenden Behauptungen unter Zahlung von Geldleistungen aus ihren Wohnungen zu vertreiben?
Begründung der Dringlichkeit:
Die Antragstellerin bekam erst nach Ablauf der Fristen gemäß § 35 Absatz 2, bzw. § 41, Abs. 2 der Geschäftsordnung der BVV-Mitte Kenntnis von dem Vorgang, so dass eine dementsprechend fristgerechte Einbringung einer Großen oder Mündlichen Anfrage nicht möglich war.