Mieter*innen in Erhaltungsgebieten niederschwellig informieren

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Bürger*innen, die in Erhaltungsgebieten wohnen, bei ihrer Anmeldung im Bürgeramt mittels eines Flyers über die Besonderheit der Mietverhältnisse und die Möglichkeiten zum Schutz von Mieter*innen zu informieren. Diese Informationen beinhalten insbesondere den Kontakt zur Wohnungsaufsicht sowie zu dem Mietberatungsstellen.

 

Bürger*innen, die die Anmeldung online vornehmen, sollen via E-Mail informiert werden.

Diese Informationen sollen mehrsprachig zugänglich sein.

 

Begründung:

Mieter*innen in Milieuschutz- sowie Sanierungsgebieten stehen unter besonderem Schutz, welche in den Mieter*innenberatungen des Bezirksamtes dargelegt werden können. Viele Mieter*innen sind jedoch noch nicht über dieses Angebot informiert. Für die Prüfung zur Anwendung des Vorkaufsrechts werden die gemeldeten Mängel bei der Wohnungsaufsicht für die betreffende Immobilie abgefragt. Viele Mieter*innen wissen allerdings nicht, dass sie, falls angezeigte Mängel nicht von der Hausverwaltung behoben werden, diese bei der Wohnungsaufsicht melden können.