Mieterinnen und Mieter beim Kampf gegen schikanöse Sanierungspraktiken unterstützen
BVV Mitte von Berlin
19.01.2023
Fraktion DIE LINKE
Antrag
Mieterinnen und Mieter beim Kampf gegen schikanöse Sanierungspraktiken unterstützen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Maßnahmen zur Umsetzung des § 6 Wirtschaftsstrafgesetzes anzuwenden, wenn Eigentümer*innen/Vermieter*innen von Wohngebäuden bauliche Veränderung in einer Weise durchführen oder durchführen lassen, die geeignet sind, zu erheblichen, objektiv nicht notwendigen Belastungen der Mieter*innen zu führen.
Begründung:
Wie die Erfahrungen bei Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäude in Mitte gezeigt haben (z. B. Calvinstraße 21), ist bei einigen Vorhaben leider davon auszugehen, dass die Maßnahmen mutwillig in einem Umfang erfolgten, die den Tatbestand des § 6 Wirtschaftsstrafgesetz erfüllen dürften, in dem es heißt:
„§ 6 Durchführung einer baulichen Veränderung in missbräuchlicher Weise
(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Absicht, einen Mieter von Wohnraum hierdurch zur Kündigung oder zur Mitwirkung an der Aufhebung des Mietverhältnisses zu veranlassen, eine bauliche Veränderung in einer Weise durchführt oder durchführen lässt, die geeignet ist, zu erheblichen, objektiv nicht notwendigen Belastungen des Mieters zu führen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro geahndet werden.“
Das Bezirksamt soll daher – dem Beispiel der Stadt Frankfurt/Main folgend* - in den Fällen, in denen davon auszugehen ist, dass Sanierungsmaßnahmen in einer Art und Weise umgesetzt werden, die die Mieter*innen dazu veranlassen sollen, ihre Wohnung aufzugeben, mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen gegen die schikanösen Geschäftspraktiken von Eigentümer*innen vorgehen.
https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-stadt-setzt-wichtiges-signal-fuer-mieterschutz-91953631.html
Sanehy, Diedrich, Kleedörfer
sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE