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Abrisspläne Fenn 33,34/Tegeler Straße 1 und Tegeler 2-7, insb. Tegeler Str. 2-3

Drucksachen

der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin

VI. Wahlperiode

 

                                                                            AUSTAUSCHBLATT

 

Dringlichkeitsanfrage

Aktueller Initiator: Fraktion DIE LINKE Ellisen-Kliefoth, Diedrich, Kleedörfer und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE

 

Beteiligte Initiatoren:

 

Ursprungsdrucksachenart: Dringlichkeitsanfrage, Ursprungsinitiator: Fraktion DIE LINKE Ellisen-Kliefoth, Diedrich, Kleedörfer und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE

 

Drucksachen-Nr:        0138/VI

 

Ursprungs-Datum:      18.01.2022

 

Aktuelles Datum:        18.01.2022

 

Abrisspläne Fenn 33,34/Tegeler Straße 1 und Tegeler 2-7, insb. Tegeler Str. 2-3

 

Beratungsfolge:

 

Datum              Gremium                          Sitzung                                    Ergebnis

 

20.01.2022    BVV Mitte                        BVV-M/0004/VI

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.  Wie wirkt das Bezirksamt auf BAYER ein, um den Wohnraum in der Fenn 33,34/Tegeler Straße 1 und Tegeler 2-7; insb. Tegeler Str. 2-3 im Bestand zu erhalten (bspw. durch ein Sozialplanverfahren)?

 

2.  Welche Gespräche zwischen Bezirksamt und BAYER haben mit welchen Vorschlägen seitens des Bezirksamts und welchen Verabredungen und welchen Ergebnissen stattgefunden?

 

3.  Wie bewertet das Bezirksamt, dass BAYER zwei Tage, bevor der Stadtentwicklungsausschuss öffentlich mit BAYER über die Pläne in der Tegeler Straße sprechen möchte, bereits Teile eben dieser Gebäude (Tegeler Str. 2-3) abreißen lässt?

 

4.  Wie wirkt das Bezirksamt auf einen Aufschub des Abrisses bezahlbaren Wohnraums in der Fenn 33,34/Tegeler Straße 1 und Tegeler 2-7; insb. Tegeler Str. 2-3 hin?

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Schreiben zur Information über den Abriss sind erst am Freitag, den 14. Januar bei den

Mieter:innen eingetroffen.

 

 

 

Diese Anfrage wird

direkt beantwortet von                                                                                      

schriftlich beantwortet

in der nächsten BVV beantwortet zurückgezogen

 

 

 

 

0138/VI                                                                                                                                                   Ausdruck vom: 18.01.2022

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