Anwendung des Vorkaufsrechts bei der Antonstr. 26 / Maxstr.26

BVV Mitte von Berlin / Fraktion DIE LINKE / xxx

 

Dringl. Anfrage

 

über

 

Anwendung des Vorkaufsrechts bei der Antonstr. 26 / Maxstr.26

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie lang wird der Refinanzierungszeitraum bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften angesetzt, speziell in diesem Fall durch die WBM?
  2. In welcher Höhe liegt die Eigenkapitalverzinsung bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung?
  3. Wie groß ist die Lücke zwischen Kaufpreis und erwarteten Mieteinnahmen bei dem zugrundeliegenden Refinanzierungszeitraum?
  4. Inwiefern wurden/werden weitere Dritte zum möglichen Kauf des Hauses (z.B. Genossenschaften) mit einbezogen?
  5. Inwiefern besteht die Möglichkeit das preislimitierte Vorkaufsrecht anzuwenden?
  6. Inwiefern hat der derzeitige Eigentümer Anträge für die Fassadensanierung gestellt?

 

Begründung der Dringlichkeit:

Am Mittwoch den 14.11.2018 fand ein Treffen mit Mieter*innen des Hauses statt, daher war es nicht möglich die daraus sich ergebenden Fragen rechtzeitig einzureichen.

 

 

Berlin, 19.11.2018

 

Katharina Mayer und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE