Anwendung des Vorkaufsrechts bei der Antonstr. 26 / Maxstr.26
BVV Mitte von Berlin / Fraktion DIE LINKE / xxx
Dringl. Anfrage
über
Anwendung des Vorkaufsrechts bei der Antonstr. 26 / Maxstr.26
Wir fragen das Bezirksamt:
- Wie lang wird der Refinanzierungszeitraum bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften angesetzt, speziell in diesem Fall durch die WBM?
- In welcher Höhe liegt die Eigenkapitalverzinsung bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung?
- Wie groß ist die Lücke zwischen Kaufpreis und erwarteten Mieteinnahmen bei dem zugrundeliegenden Refinanzierungszeitraum?
- Inwiefern wurden/werden weitere Dritte zum möglichen Kauf des Hauses (z.B. Genossenschaften) mit einbezogen?
- Inwiefern besteht die Möglichkeit das preislimitierte Vorkaufsrecht anzuwenden?
- Inwiefern hat der derzeitige Eigentümer Anträge für die Fassadensanierung gestellt?
Begründung der Dringlichkeit:
Am Mittwoch den 14.11.2018 fand ein Treffen mit Mieter*innen des Hauses statt, daher war es nicht möglich die daraus sich ergebenden Fragen rechtzeitig einzureichen.
Berlin, 19.11.2018
Katharina Mayer und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE