Barrierefreiheit in Mitte herstellen!

BVV Mitte von Berlin

14.10.2019

Fraktion DIE LINKE

 

Antrag

 

Barrierefreiheit in Mitte herstellen!

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

1. Einen Masterplan zu erstellen für die Herstellung der Barrierefreiheit der Einrichtungen des Bezirks.

2. Dieser Masterplan soll beginnen mit:

  • den drei Rathäusern des Bezirks;
  • den bezirklichen Ämtern wie Jugendamt, Sozialamt, Gesundheitsamt usw., d.h. den Ämtern mit vergleichsweise hohem Publikumsverkehr;
  • den im Besitz des Bezirks befindlichen Museen und Bibliotheken.

3. In einem ersten Schritt soll eine Übersicht (Merkblatt oder ähnliches) für jedes dieser Ämter erstellt werden, in der festgehalten ist, welche Barrieren noch bestehen für Menschen mit Mobilitätseinschränkung, mit Hör- und/oder Seheinschränkung und mit Lese- und/oder Lernschwäche.

4. Diese Übersicht soll bis 30.6.2020 erstellt werden und den für die jeweiligen bezirklichen Einrichtungen zuständigen Ausschüssen der BVV sowie dem Behindertenbeirat und der BVV mitgeteilt werden. Sie soll in der Folgezeit jährlich aktualisiert werden, so dass alle Interessierten die Fortschritte bei der Herstellung der Barrierefreiheit verfolgen können.

5. In einem zweiten Schritt sollen diese Einschränkungen der Barrierefreiheit der Öffentlichkeit auf der Internet-Seite des Bezirks für alle oben genannten Einrichtungen mitgeteilt werden, verbunden mit Hinweisen, wie Menschen mit Behinderung diese Einrichtungen dennoch nutzen und ihre Anliegen dort vorbringen können.

6. Sodann soll in der zweiten Jahreshälfte 2020 eine Planung aufgestellt werden, in welcher Reihenfolge und in welchem Zeitraum diese Einschränkungen der Barrierefreiheit schrittweise abgebaut werden sollen. Auch darüber sind die zuständigen Ausschüsse der BVV, der Behindertenbeirat und die BVV insgesamt bis Ende 2020 erstmalig und in der Folgezeit jährlich zu unterrichten.

7. In einem vierten Schritt soll danach erfasst werden, welche bezirklichen Einrichtungen noch bestehen, welche Einschränkungen dort noch bestehen und bis wann auch für diese Einrichtungen die Barrierefreiheit hergestellt werden soll. Auch hierüber sollen die Ausschüsse der BVV, der Behindertenbeirat und die BVV bis spätestens 30.6.2021 erstmalig und in den Folgejahren jährlich unterrichtet werden.

8. Bei allen Schritten der Feststellung, der Planung und der Umsetzung muss der/die Behindertenbeauftragte und sowie der Behindertenbeirat des Bezirkes mit eingebunden werden.

 

Begründung:

In seiner Antwort auf die Große Anfrage „Barrierefreiheit in Mitte“ (Drucksache 2026/V) am 19.9.2019 hat das Bezirksamt deutlich gemacht, dass es bisher weder einen Überblick hat über die bestehenden Einschränkungen der Barrierefreiheit bei bezirklichen Einrichtungen noch irgendeine Planung, wie und bis wann diese Barrieren abgebaut werden. Mehr als elf Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention und mehr als zehn Jahre nach dem rechtskräftigen Beitritt Deutschlands zu dieser Konvention ist das ein untragbarer Zustand.

 

 

Rüdiger Lötzer,

sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE