Bodenspekulanten zurück drängen- Köpi-Wagenplatz retten!

BVV Mitte von Berlin / Fraktion DIE LINKE / XXX

 

Große Anfrage

 

über

 

Bodenspekulanten zurück drängen- Köpi-Wagenplatz retten!

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Welche Art der Bebauung (Maß und Nutzung) ist für das Grundstück Köpenicker Straße 133 bis 138 wann genehmigt worden?
  2. Wie gestaltete sich seit Erteilung der Baugenehmigung der Prozess? Bitte stellen Sie konkret den planungsrechtlichen Ablauf dar.
    1. Wie oft wurde wann mit welcher Begründung aufgrund welcher Rechtslage erneut die Baugenehmigung bis 2015 verlängert? Wie ist der aktuelle Stand aufgrund welcher Rechtslage? Wann läuft das Baurecht zeitlich ab?
    2. Aufgrund welcher Rechtslage wäre eine Verlängerung des Baurechts möglich? Was gedenkt das Bezirksamt aufgrund welcher Argumentation zu tun?
    3. Welche Pläne liegen dem Bezirksamt zur Bebauung des Grundstückes durch den aktuellen Eigentümer vor?
    4. Was ist nach Ansicht des Bezirksamtes der Grund dafür, dass bis dato das Baurecht nicht umgesetzt wurde? Hält es der Bezirk für möglich, dass vorhandenes Baurecht auf dem Grundstück zu spekulativen Zwecken genutzt wird? Wie will er das unterbinden?
  3. Wie gestalteten sich die Eigentumsverhältnisse seit Erteilung der Baugenehmigung im Jahr 2008? (Bitte um Angabe der Eigentümer und des jeweiligen Wechsels). Welchen Kontakt hält das Bezirksamt zu welchem Zweck mit der Startezia GmbH- bzw. mit der Novum Grundbesitz und BeteiligungsGmbH, Köln? Kennt das Bezirksamt den genauen Eigentümer, wenn ja, wer ist es? Wurden mit einem Eigentümer Absprachen getroffen, wenn ja, welche?
  4. Welche sozialen Sanierungsziele bestehen, die das Grundstück einschließen und welche Sanierungsziele sind geeignet, um den Erhalt des Köpi und des dazugehörigen Wagenplatzes zu schützen?
    1. Welches öffentliche Interesse kann das Bezirksamt am Erhalt des Wagenplatzes ausmachen, angesichts der dramatischen Wohnungslage im Bezirk besonders im preiswerten Segment und des drastisch fortschreitenden Gentrifizierungsprozesses?
    2. Welche Rolle spielen die Angebote (Kinoraum Peliculoso, Live Musikveranstaltungen, Konzerte, kleinen Festivals, Sportangebote, Workshops und Training, z.B Klettern, Artistik oder Martial arts, Yogaklassen, Kletterraum/Boulderraum) für das Gebiet?
    3. Sieht das Bezirksamt es als sinnvoll an, den Erhalt des Wagenplatzes zu sichern, der mit einer Räumungsklage konfrontiert ist, und wenn ja, welche Schritte gedenkt der Bezirk zur Sicherung des Wagenplatzes zu gehen?
    4. Müssen für den Erhalt des Wagenplatzes die Sanierungsziele geändert/ergänzt werden, wenn ja, wie?
  5. Inwiefern schützen die städtebaulichen Sanierungsziele den Erhalt für die vorhandene Nutzung?
  6.            Auf welcher Grundlage kann das Grundstück enteignet oder über das Vorkaufsrecht kommunalisiert werden? Wird sich das Bezirksamt ggü. der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für einen Ankauf des Grundstückes einsetzen und wie?
  7. Inwiefern kann in dem Gebiet eine Sondernutzung „experimentelles Wohnen“ ausgewiesen werden, um die Nutzung zu schützen?
  8. Inwiefern ist eine Anpassung des Blockkonzeptes möglich und nötig, um die vorhandene Nutzung zu schützen?
  9. Hält das Bezirksamt eine Räumung der 50 Bewohner*innen des Wagenplatzes in Pandemiezeiten und in Hinblick auf die soziale Lage der Bewohner*innen für vertretbar und welche Unterbringungsmöglichkeiten hält der Bezirk für die jetzigen WagenplatzbewohnerInnen nach einer Räumung vor?

 

Berlin, 12.04.2021

 

Katharina Mayer und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE