Die Praxis der Schlüsselverträge im Bezirk Mitte bei Sportstätten in öffentlicher Hand

BVV Mitte von Berlin / Fraktion DIE LINKE / XXX

 

Große Anfrage

 

über

 

Die Praxis der Schlüsselverträge im Bezirk Mitte bei Sportstätten in öffentlicher Hand

Wir fragen das Bezirksamt:

In seiner Antwort auf die schriftliche Anfrage 0725/V sagt das Bezirksamt, dass es verschiedenen Vereinen mit sogenannten kleinen und großen Schlüsselverträgen in den Jahren 2017-2019 Kosten durch das Auslösen von Alarmanlagen in Rechnung gestellt hat.

  1. Wie kommen die großen Schwankungen in den gestellten Rechnungen zustande, die in der Antwort angegeben sind? (2017: 50,86€ im Durchschnitt pro Verein, 2018: 69,07€ im Durchschnitt pro Verein, 2019: 160,67€ im Durchschnitt pro Verein)?

  2. Welche Art von Schulung mit den Vereinen zum Umgang mit den Alarmanlagen gibt es bei der Abschließung von Schlüsselverträgen durch das Bezirksamt ?

  3. Wurden den Vereinen neben dem Auslösen von Alarmanlagen noch andere Dinge im Zusammenhang mit den Schlüsselverträgen in Rechnung gestellt?

  4. Sieht das Bezirksamt den Aufwand und die Kosten für das in Rechnung stellen als verhältnismäßig an, vor allem wenn man bedenkt, dass mindestens 2 Vereine gegenüber den Bezirksamt Überlegungen bekannt gemacht haben, aus den sogenannten großen Schlüsselverträgen auszusteigen?

  5. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt für den Fall geplant, dass Vereine mit „großen Schlüsselverträgen“ aus diesen aussteigen?

  6. In welchem Ausmaß müsste das Bezirksamt die Öffnungszeiten von Sportstätten verringern, wenn vereinzelt Vereine ihre „großen Schlüsselverträge“ aufkündigen würden, bzw. wenn alle 6 „großen Schlüsselverträge“ aufgekündigt werden würden?

  7. In wie weit müsste das Sportamt besser ausgestattet werden, um den Ausfall aller „großen Schlüsselverträge“ kompensieren zu können?

 

Berlin, 11.11.2019

 

Andreas Böttger und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE