Keine Zweckentfremdung von Mitteln, die für Kinder und Jugendliche bestimmt sind!

BVV Mitte von Berlin

08.02.2021

Fraktion DIE LINKE

 

Antrag

 

Keine Zweckentfremdung von Mitteln, die für Kinder und Jugendliche bestimmt sind!

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die vom Land für das Jahr 2021 zusätzlich bereitgestellten und für den Zweck der Anschubfinanzierung von Produkten der Kinder- und Jugendarbeit gemäß Jugendförder- und Beteiligungsgesetz bestimmten Mittel dem Jugendamt in voller Höhe zuzuweisen.

In diesem Kontext wird das Bezirksamt ebenfalls ersucht, mögliche finanzielle Probleme der Haushaltsdurchführung 2021 generell nicht zu Lasten der sozialen und Infrastruktur im Kinder-, Jugend- und Familienbereich zu lösen.

Der BVV ist bis zum 12. März 2021 zu berichten.

 

 

Begründung:

 

Mit der Verabschiedung des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes wurden den Bezirken zusätzlich 20 Mio. Euro und dem Land für besondere Sachverhalte weitere 5 Mio. Euro für die kommenden Jahre zugesagt. Diese Mittel dienen der Anschubfinanzierung für die mit dem Gesetz neu gebildeten Produkte der Kinder- und Jugendarbeit und ihrer Refinanzierung über die Kosten- und Leistungs-Rechnung. Ziel ist es, Ausstattung und Umfang der Angebote berlinweit bedarfsgerecht zu erhöhen und schrittweise so anzugleichen, dass Kinder und Jugendliche aller Bezirke vergleichbare gute Bedingungen für die Förderung ihrer Entwicklung vorzufinden. Mit der Bereitstellung dieser Mittel hat das Land Berlin die Erwartung verbunden, dass die Bezirke diese Mittel auch zweckentsprechend für Kinder und Jugendliche verwenden. Der Rat der Bürgermeister hatte dem zugestimmt. Auch der Bezirk Mitte sollte sich an diese Verabredung halten. Mögliche Probleme bei der Haushaltsdurchführung 2021 dürfen nicht zu Lasten der sozialen und Infrastruktur im Kinder-, Jugend- und Familienbereich gelöst werden.

 

 

 

Petra Schrader,

sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE