Leerstand zu Wohnraum: Pandemiewohnungen in der Habersaathstr.40 - 48 einrichten

BVV Mitte von Berlin

04.11.2020

Fraktion DIE LINKE

 

Dringl. Antrag

 

Leerstand zu Wohnraum: Pandemiewohnungen in der Habersaathstr.40 - 48 einrichten

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die leerstehenden Wohnungen in der Habersaathstr. 40 - 48 zu beschlagnahmen und als Wohnraum für obdach- und wohnungslose Menschen bereitzustellen. Diese Wohnungen sollen insbesondere Menschen, die einer Risikogruppe in der derzeitigen Pandemie angehören und durch die Unterbringung in Sammelunterkünften einer besonderen Gefahr ausgesetzt sind oder die mit Covid-19 infiziert sind, zur Verfügung gestellt werden.

Das Bezirksamt möge sicherstellen, dass die bei dem Polizeieinsatz am 29.10.2020 entstandenen Schäden unverzüglich beseitigt werden.

Im Übrigen wird das Bezirksamt ersucht die Rekommunalisierung der Liegenschaft gemäß Beschluss der BVV DS 2422/V weiter intensiv voranzutreiben.

 

 

Begründung:

 

Am 29.10.2020 wurde die Habersaathstr.46 besetzt. Bevor eine Beschlagnahme der Wohnungen geprüft werden konnte, wurden die wohnungslosen Menschen mit unangemessener Gewalt geräumt. Dass dem Prüfbegehren des BzBm Herr von Dassel kein Raum gegeben wurde und die wohnungslosen Menschen gewaltsam geräumt wurden, verurteilen wir sehr. Im Fall der Duldung der Besetzung hätte ein positiver Präzedenzfall zu Gunsten wohnungssuchender Obdachloser im bevorstehenden Corona-Winter geschaffen werden können.

 

Eine Beschlagnahme von Wohnraum ist möglich. Dies hat bereits das Gutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses vom 25.02.2019 dargelegt.

 

Zu Pandemiezeiten ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit weitaus mehr gefährdet. Dies betrifft nicht nur obdachlose Menschen, sondern auch wohnungslose Menschen, die in Notunterkünften untergebracht sind. Nur ein eigener Haushalt mit eigener Küche und eigenem Bad macht es möglich, dass alle den nötigen Abstand halten können, um sich und andere zu schützen. Die Beschlagnahme von Pandemiewohnungen zur Unterbringung von obdach- und wohnungslosen Menschen wäre somit gerechtfertigt.

 

Katharina Mayer

sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE