Obdachlosigkeit verhindern! Sofortige Beschlagnahme der Wohnung

BVV Mitte von Berlin

11.11.2019

Fraktion DIE LINKE

 

Antrag

 

Obdachlosigkeit verhindern! Sofortige Beschlagnahme der Wohnung

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Wohnung in der Transvaalstr. 20, 13351 Berlin zweites Quergebäude, Parterre rechts (Wohnungnr.32) gemäß der Paragrafen 17 und 38 ASOG zu beschlagnahmen, um die durch die Zwangsräumung drohende Obdachlosigkeit des Räumungspflichtigen zu verhindern und dessen gesundheitliche Unversehrtheit sicherzustellen.

 

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, das Gespräch mit Eigentümer aufzunehmen, um nach Möglichkeit den Wohnraum dauerhaft für die betroffene Person zu sichern.

 

Begründung:

Bisher ist der Verbleib der betroffenen Person nach der Räumung ungewiss. Wir fordern deshalb das Bezirksamt auf die Möglichkeit der Beschlagnahme der Wohnung zu nutzen, um den Betroffenen vor der Obdachlosigkeit zu schützen.

"Obdachlosigkeit stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne des § 17 Abs. 1 ASOG dar. Die Ordnungsbehörden sind daher befugt, durch eine ordnungsrechtliche Beschlagnahme von Wohnraum auf der Grundlage von § 17 Abs. 1 ASOG eine bereits eingetretene Obdachlosigkeit zu beenden oder eine unmittelbar drohende Obdachlosigkeit zu verhindern. Voraussetzung hierfür ist, dass die betroffenen Personen trotz intensiver Bemühungen nicht in der Lage sind, sich selber Wohnraum zu verschaffen, und dass die Behörden keine andere Möglichkeit zu einer Unterbringung haben." (ABGEORDNETENHAUS VON BERLIN (2019):Gutachten zur ordnungsbehördlichen Beschlagnahme von Wohnungen als Maßnahme gegen Obdachlosigkeit. Wissenschaftlicher Parlamentsdienst. Berlin.)

 

Katharina Mayer,

sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE