Verbot von Außengastronomie im Nikolaiviertel entgegen den Beschlüssen der BVV?

BVV Mitte von Berlin / Fraktion DIE LINKE / XXX

 

schriftliche Anfrage

 

über

 

Verbot von Außengastronomie im Nikolaiviertel entgegen den Beschlüssen der BVV?

 

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Trifft der Bericht der „BZ“ vom 7. Oktober 2021 („Außen-Gastronomie wieder verboten! Im Nikolaiviertel werden die Besucher verdrängt“) zu, wonach dem Inhaber des „Tigertörtchens“ die seit 7 Jahren betriebene Außengastronomie mit 24 Plätzen nun überraschend untersagt wurde?
  2. Wie vereinbart das Bezirksamt dieses Verbot mit dem direkt gegen solche Verbote gerichteten und in der BVV beschlossenen Antrag 2483/V, in dem das BA gerade auch mit Blick auf die schweren Folgen von Corona für die Gastronomie in unserem Bezirk aufgefordert wurde, diese Außengastronomie wenn irgend möglich genau nicht zu verbieten, sondern großzügig zu fördern und zu unterstützen?
  3. Wird das Bezirksamt den unter 2. genannten Beschluss der BVV künftig umsetzen, das Verbot für das „Tigertörtchen“ wieder aufheben und auch von weiteren Verboten dieser Art sowohl im Nikolaiviertel wie auch in anderen Gebieten in Mitte absehen, oder plant das BA weitere solche Verbote?
  4. Wie begründet das BA seine eklatante Mißachtung des BVV-Beschlusses 2483/V?

 

Berlin, 13.10.2021

 

Rüdiger Lötzer und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE