Solidarität statt Ausgrenzung: Sozialer Ausgleich bei Großereignissen

Das Bezirksamt wird ersucht, ein Moratorium zu erlassen und keine Räumungen von obdachlosen Menschen und Obdachlosencamps vorzunehmen, solange die Obdachlosigkeit von der Räumung bedrohten Menschen dadurch nicht behoben werden kann.

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, wie in DS 1679/V weiterhin darauf zu achten, dass im Umgang Obdachlosencamps oder einzelner obdachlosen Personen, jederzeit die Würde obdachloser Menschen gewahrt bleibt. Dies ist unter Einbeziehung der fachlich zuständigen bezirklichen Stellen und deren Partner auf Landesebene sowie relevanter Träger sicherzustellen. Um dies zu gewährleisten, möge das Bezirksamt folgende Punkte sicherstellen:

  1. Räumungen sollen im Übrigen zukünftig nur durchgeführt werden, wenn Sozialarbeiter:innen der sozialen Wohnhilfe vor Ort anwesend sind, um die betroffenen Personen unmittelbar zu unterstützen.
  2. Jede Räumung soll vom Bezirksamt erfasst werden, einschließlich detaillierter Angaben zur Anzahl der betroffenen Menschen und Tiere sowie deren Verbleib. Das Bezirksamt hat darüber hinaus der BVV in den entsprechenden Fachausschüssen über die vorgenommenen Räumungen regelmäßig zu berichten.
  3. Es ist darauf zu achten, dass Informationsmaterialien, die den Betroffenen vor einer Räumung ausgehändigt werden, in die einschlägigen Sprachen (Englisch, Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch, Russisch, Ungarisch, Tschechisch, Serbisch, Arabisch, Türkisch) übersetzt werden, um sicherzustellen, dass alle Betroffenen die notwendigen Informationen verstehen können
  4. Das Bezirksamt verpflichtet sich, dass bei profitorientierten Großveranstaltungen, die eine Räumung von öffentlichen Plätzen nach sich ziehen, ein Prozentsatz in Höhe von 5% der Sondernutzungsgebühren, die die Veranstalter an den Bezirk zu zahlen haben, an Projekte der Sozialen Wohnhilfe, der Straßensozialarbeit und die Präventionsarbeit in den Haushalt eingestellt werden. Dabei werden die Sondernutzungsgebühren umsatzorientiert erhöht. Zur besseren Nachverfolgbarkeit soll ein eigener Haushaltstitel dafür geschaffen werden. Die so eingestellten Mittel sollen in die Bereitstellung von langfristigen Wohnlösungen, den Bau und die Erhaltung von Notunterkünften und die Unterstützung von Programmen zur sozialen Reintegration fließen.
  5. Solange keine geeigneten und ausreichenden 24/7-Unterkünfte mit Betreuung für psychisch- und suchtkranke oder geeignete Wohnungen im Bezirk vorhanden sind, werden Räumungen von obdachlosen Menschen aus dem öffentlichen Raum ausgesetzt.