Zwischennutzung des Karstadt – Bevorzugung von Kulturschaffenden und Einzelhändler*innen aus Mitte bei der Raumvergabe

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, Kulturschaffende und Einzelhändler*innen aus Mitte bei der Vergabe von Räumen im Erdgeschoss des Karstadts zu bevorzugen und außerdem das Zwischennutzungskonzept der BVV Mitte vorzustellen. Den Ausschüssen für Bildung und Kultur sowie für Wirtschaft, Gleichstellung und Europa soll fortlaufend über seine Umsetzung berichtet werden.

 

Begründung:

Beim Runden Tisch Leopoldplatz am 22. Juli 2024 wurde uns mitgeteilt, dass die Zwischennutzung des Karstadts in diesem Herbst möglich sein wird. Das Erdgeschoss mit einer Gesamtfläche von rund 3.000 Quadratmetern soll von Kultur und Einzelhandel gemeinsam genutzt werden. Leider sind bezahlbare Räumlichkeiten in Berlin generell schwierig zu bekommen und teuer, insbesondere für den Kultur- und Einzelhandelssektor oft nicht leistbar. Wir bitten daher das Bezirksamt, Kulturschaffende und Einzelhändler*innen aus Mitte bei der Vergabe der Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Karstadts zu bevorzugen. Damit helfen wir unseren Kulturschaffenden und Einzelhändler*innen, auch wenn es nur für kurze Zeit ist.