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Bebauung des Mauerparks

Drucksache 1616/III

Wir fragen das Bezirksamt:   

  1. Welche Schritte hat das Bezirksamt nach dem Beschluss der BVV für eine teilweise Bebauung der Mauerparkflächen im Sinne des Beschlusses bisher eingeleitet?  
  2. Hält das Bezirksamt den Beschluss der BVV in allen seinen Teilbereichen für umsetzbar oder gibt es nach bisherigen Kenntnissen fachliche bzw. rechtliche Ausschlussgründe? 
  3. Welche Nutzungsbedingungen leiten sich aus dem städtebaulichen Vertag für das so genannte „Kauflandgrundstück“ an der Brunnenstraße ab? (Sollte es keinen städtebaulichen Vertag geben, welche Nutzungseinschränkungen bestehen für dieses Grundstück auf welcher Grundlage?)  

 

Sven Diedrich
und die anderen Mitglieder der Fraktion

 

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