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Mauerpark - Frühzeitige Bürgerbeteiligung anhalten

Drucksache 1803/III

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht, die frühzeitige Bürgerbeteiligung für den B-Plan 1-64 unverzüglich anzuhalten.
  2. Die Widersprüche in der Vorlage des Bezirksamtes für die Einleitung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom Juli 2010 einerseits und dem BVV-Beschluss vom 20.05.2010 andererseits sind zu bereinigen. Der Beschluss der BVV bildet die Grundlage für die Durchführung der Bürgerbeteiligung.
  3. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird fortgeführt auf der Grundlage der Beschlüsse der BVV vom 20.5.2010 (Drs. 1682/III) und des Bezirksamtes vom 4.5.2010.
  4. Die bisherigen Einsprüche behalten ihre Wirkung.
  5. Das Bezirksamt gewährleistet die elektronische Einspruchsmöglichkeit.

 

 Begründung:

Die Vorlage des Bezirksamtes für die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum B-Plan 1-64 weicht erheblich von den Beschlüssen der BVV ab.
Wesentliche Abweichungen liegen bei der Gebietsausweisung des südlichen Baugebietes und den Erschließungsvarianten für das nördliche Baufeld vor. So soll an der Bernauer Straße nun doch Wohnbebauung möglich sein, obwohl dies im bisherigen Abwägungsprozess von allen Seiten wegen des hohen Konfliktpotentials ausgeschlossen wurde.
In der Bezirksamtsvorlage wird für die Erschließung des nördlichen Baufeldes ausschließlich die über die Gleimstrasse benannt, während nach dem BVV-Beschluss drei Optionen zu untersuchen waren. Die Nennung von Varianten wird unterlassen. Das unterstellte öffentliche Interesse des Teilabrisses des denkmalgeschützten Gleimtunnels wird als solches erstmals vom Autor der Bezirksamtsbegründung festgestellt. Weder die Öffentlichkeit noch die Gremien der BVV Mitte oder Pankow haben jemals danach verlangt.

 

Sven Diedrich
und die anderen Mitglieder der Fraktion

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