Gestern, am 27.05., fand die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Berlin-Mitte wieder als Videoversammlung statt, um die Sicherheit der Verordneten aufgrund der Pandemielage zu gewährleisten.

In dieser BVV konnte die Linksfraktion Anträge zur Unterstützung des geplanten Heilandskirchen-Cafés, zum Interessenbekundungsverfahren zum Café Leo, zu Open Air Kunst und Kultur, zur Hilfe für das Haus der Weisheit und für reale Verbesserungen im Nikolaiviertel durchsetzen.

Im Folgenden könnt ihr alle unsere Anfragen und Anträge im Detail sehen.

Die schwierige wirtschaftliche Situation von Gewerbetreibenden in unserem Bezirk infolge der Corona‐Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen, speziell in Bereichen wie Tourismus, Gastronomie und stationärer Einzelhandel, ist allgemein bekannt. Beim Nikolaiviertel kommt hinzu, dass die durchweg kleinen Selbständigen in diesem Viertel schon vorher wegen der jahrelangen Baustellen um das Viertel herum unter erheblichem wirtschaftlichem Druck standen. Hinzu kommt: Alle diese Aufgaben sind seit Beginn dieser Legislatur, also seit Ende 2016, allen Beteiligten bekannt. Geschehen ist bisher außer Papieren, Studien, Befragungen und Visionen real fast nichts. Diese unendliche Geschichte muss ein Ende haben!

Inzwischen mehren sich die Geschäftsaufgaben im Viertel, reale Verbesserungen sind weiterhin nicht erfolgt. Im Gegenteil: die Zahl der aufgegebenen Geschäftsräume wächst stetig weiter, und neue Baustellen um und im Nikolaiviertel erschweren erneut das Überleben der noch bestehenden Geschäfte.

Darum forder wir das Bezirksamt auf,

1. bis zum Sommer 2021 bei der Umsetzung der Quartiersvision bzw. des ISEK gemeinsam mit dem seit 1.1.2021 eingesetzten „Gebietsbeauftragten“ und in Abstimmung mit anderen beteiligten Ämtern und Behörden als erste Schritte reale und dauerhafte Verbesserungen bei vier Kernthemen des Nikolaiviertels herbei zu führen:

a) bei der Wiederherstellung der Grünflächen im und um das Nikolaiviertel herum;

b) bei der Verbesserung der öffentlichen Beleuchtung im Viertel;

c) bei der Reparatur bzw. Sanierung des Uferweges und

d) bei der öffentlichen Ausschilderung mit Hinweisen für Berliner und Touristen auf das Nikolaiviertel.

2. den seit 1.1.2021 eingesetzten Gebietsbeauftragten anzuhalten, baldmöglichst mit der IG Nikolaiviertel und anderen Akteuren im Nikolaiviertel gemeinsame Beratungen aufzunehmen, welche über die oben genannten Punkte hinausgehenden Themen und Aufgaben im Nikolaiviertel sich insbesondere infolge der langen Schließung fast sämtlicher Geschäfte im Viertel inzwischen ergeben haben; dabei insbesondere die beunruhigende Zunahme von Geschäftsaufgaben zu erfassen und gemeinsam mit der IG Nikolaiviertel, der WBM und anderen Akteuren sich um Abhilfe bzw. die Wiederansiedlung neuer Gewerbetreibender zu bemühen, um einer gewerblichen Verödung des Gebiets entgegen zu wirken.

3. gemeinsam mit dem Gebietsbeauftragten darüber regelmäßig im Wirtschaftsausschuss der BVV zu berichten, um die Eigenart dieses ältesten Viertels von Berlin zu bewahren und weiter zu erhalten.

4. Der BVV und ihren zuständigen Ausschüssen Wirtschaft/Arbeit/Ordnung/Gleichstellung und Stadtentwicklung ist über die in Umsetzung von Punkt 1 erfolgten Maßnahmen und die unter 2 genannten Gespräche und Aktivitäten im Juni 2021 erstmals und danach in regelmäßiger Folge, mindestens halbjährlich, zu berichten.

Die BVV stimmte für diesen Antrag.

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Doppelhaushalt 2022/23 sind bisher kaum absehbar. Es muss mit hoher Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden, dass die Mittelzuweisungen des Landes Berlin an die Bezirke nicht die Höhe haben werden, wie sie für eine umfängliche Bewältigung der bezirklichen Aufgaben notwendig wäre.

Der Auflagenbeschluss zum Eckwertebeschluss soll daher wichtige Schwerpunkte bestimmen und den Bedarf an notwendigen Investitionen in unseren Bezirk aufzeigen. Dabei darf nicht außerachtgelassen werden, dass die Pandemie und deren Folgen selbst Handlungsbedarf erzeugt und z. B. Beratungsangebote ausgebaut werden müssen, um Menschen in Notlagen zu helfen. Desweiteren muss der Klimakrise noch stärker im Bezirkshaushalt Rechnung getragen werden. Hierzu zählen insbesondere Investitionen in die Grünflächen und Parks sowie in die Verkehrswende. Außerdem ist eine Sanierung der bezirklichen Gebäude voranzutreiben. Der Eckwertebeschluss soll nicht hinter den Verbesserungen zurückfallen, die in den vergangenen Jahren für die Menschen in unserem Bezirk erzielt werden konnten.

Darum hat DIE LINKE. gemeinsam mit SPD und Bündnis 90/Grünen einen Antrag zum Eckwertebeschluss eingebracht, der die wichtigsten Bedarfe für die Aufstellung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2022/23 festlegt.

Die BVV stimmte für diesen Antrag.

Die Stadtmission plant nun genau in dieser Nachbarschaft innerhalb ihres Bauvorhabens, Bildungs- und Kulturbrücke, auf dem Grundstück an der Lehrter Straße, die Errichtung von Mikroapartments. Neben den Mikroapartments sind auch soziale Nutzungen, wie ein Stadtteilzentrum geplant, welches in dem Gebiet dringend benötigt wird. Für die Errichtung der Mikroapartments soll ein Wohnhaus mit 18 Wohneinheiten in der Seydlitzstr.21 abgerissen werden. Der Abriss ist allerdings nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz nicht zustimmungsfähig, da dieses einen Abriss von Wohnungen nur dann erlaubt, wenn Ersatzwohnraum in entsprechender Größe und zu maximal 7,92€/qm geschaffen wird. Allerdings wird das Stadtteilzentrum als Argument herangezogen hier Ausnahmsweise eine Abrissgenehmigung zu erteilen. Herr Gothe äußerte in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 19.05.2021, dass nach Lösungen gesucht werde und das Projekt länger existiere als die betreffende Regelung.

Es darf kein Präzedenzfall geschaffen werden mit dem das Zweckentfremdungsverbotsgesetz ausgehöhlt wird. Wir fordern, dass das Gesetz konsequent eingehalten wird!

Im Gebiet rund um die Lehrter Straße sind in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Wohnungen im hochpreisigen Wohnungssegment entstanden. Mikroapartments gibt es im Mittenmang-Quartier genügend. Es handelt sich um einen Wohnungsneubau, der den realen Bedarf an leistbaren Wohnungen komplett ignoriert. Auch deshalb müssen die preiswerten Wohnungen erhalten bleiben und dürfen nicht durch freifinanzierte Mikroapartments ersetzt werden.

Darum forder wir das Bezirksamt auf, das Zweckentfremdungsverbotsgesetz konsequent anzuwenden, das heißt keine Abrissgenehmigung des schützenswerten Wohnraums in der Seydlitzstr.21 zu erteilen, wenn nicht nach §3 Abs.1 ZwfG und §3 Abs. 4 ZwVbVO angemessener Ersatzwohnraum in entsprechender Größe und für maximal 7,92 €/qm geschaffen wird.

Leider hat die SPD mit Stimmen der CDU und FDP den Antrag in den Stadtentwicklungsausschuss geschoben. Damit riskieren sie, dass Zweckentfremdungsverbot zu sabotieren! Politik gegen Mieter!

 

Das Haus der Weisheit leistet seit Jahren wertvolle Integrations-und Partizipationsarbeit im Sozialraum Moabit Ost und darüber hinaus.

Gerade die Pandemiesituation der vergangenen nunmehr 15 Monate stellt viele Menschen auch im Sozialraum Moabit Ost zusätzlich vor Herausforderungen und macht zuverlässige Moscheevereine und Sozialpartner, wie das Haus der Weisheit, wichtiger denn je! Ein alternativloser Wegfall des Angebots oder eine Unterbringung in zu kleinen und nicht zweckmäßigen Räumlichkeiten, der die Gemeinde- und die angeschlossene Sozialarbeit nicht mehr sinnvoll möglich macht, darf deshalb keine Option sein!

Darum wollen wir das Bezirksamt auffordern, sich verwaltungsübergreifend unverzüglich gemeinsam mit den Vertreter*innen des Hauses der Weisheit (HdW) und der Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM)/ Gesellschaft für Stadtentwicklung (GSE) zusammenzusetzen, um eine kurzfristige und tragbare Lösung für die Unterbringung des HdW in ausreichend großen (ca. 300 qm) zusammenhängenden Räumlichkeiten (inklusive des Gebetsraums) zu finden. Gegenüber der WBM/GSE ist dabei darzustellen, dass dies die Voraussetzung für den geplanten Abriss des Gebäudes sein muss. 

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, sich gegenüber der WBM/GSE dafür einzusetzen, dass das HdW seine bisherigen Räumlichkeiten in der Rathenower Straße 16 solange nutzen kann, bis ein adäquates Ausweichquartier zu Verfügung gestellt wurde.

Um dem HdW eine langfristige Fortführung seiner Arbeit nach Fertigstellung des Neubaus auf dem Grundstück Rathenower Straße 16 zu ermöglichen, ist mit der WBM/ GSE abzustimmen, dass die Höhe der Mietforderungen für die neuen Räume so zu gestalten ist, dass sie vom HdW getragen werden kann. Dies schließt eine Verdrei- bis Vervierfachung der bisherigen Miethöhe von 5.00€/qm aus.

Der BVV ist zunächst monatlich bis einschließlich September 2021 und in den Ausschüssen Integration und Stadtentwicklung halbjährlich bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme und zum Wiedereinzug des HdW in die Rathenowerstraße 16, im Rahmen des Integrationsausschusses und im Ausschuss für Stadtentwicklung der BVV Mitte über die Ergebnisse der Abstimmungsgespräche zu berichten.

Die BVV stimmte dem Antrag bei Gegenstimmen von SPD, CDU und AfD zu.

Die Pandemie schwächelt überraschend stark. Die Inzidenzwerte fallen innerhalb weniger Tage in den Keller. Die Außengastronomie öffnet sich. Menschen dürfen wieder zusammenkommen, auch nachts. Theater und andere Kulturstätten waren viel zu lange geschlossen. Künstlerinnen und Künstler waren viel zu lange zum Nichtstun verdammt. Sie wollen spielen! Wir sollen sie es tun lassen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, sie daran zu hindern und den Menschen die lange entbehrte Kultur weiterhin vorzuenthalten. Noch ist das Spielen in geschlossenen Räumen nicht möglich. Daher müssen alle verfügbaren und geeigneten Ressourcen im Außenbereich erschlossen werden.

Daher beantragen wir, dass das Bezirksamt wird ersucht, Anträge zur Sondernutzung von Straßen- und Grünflächen zum Zwecke der Darbietung von Kunst und Kultur in diesem Sommer schnell, im Rahmen der Möglichkeiten unbürokratisch und vor allem wohlwollend zu prüfen und zu entscheiden.

 

Was möglich ist, soll ermöglicht werden!

Die BVV Stimmte dem Antrag zu.

Das Bezirksamt plant, entgegen anderslautender Beschussfassung der BVV, für den Standort des „Café Leo“ ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) durchzuführen, um Interessent*innen für eine künftige Café-Nutzung zu suchen. Der im Entwurf vorliegende Text des Bezirksamtes für ein Anforderungsprofil an die Nutzung und Betreibung des Cafés berücksichtigt jedoch die zu stellenden Anforderungen nur ungenügend und soll durch den im Antrag dargestellten Text verändert werden.

Darum forder wir das Bezirksamt auf, im Rahmen des geplanten Interessenbekundungsverfahrens Café Leo (IBV) ein verbessertes Anforderungsprofils auszuschreiben Alle Details hier: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=10691 ).

Bei der Entscheidung über das Interessensbekundungsverfahren sollen alle BVV-Fraktionen mit je einer Person und zwei Vertreter:innen des BVV-Vorstandes jeweils mit Stimmrecht beteiligt werden.

Die BVV stimmte dem Antrag zu.

Das geplante Café stellt eine Bereicherung für die Menschen im Kiez dar. Durch die Dachterrasse werden Außenplätze für das Café angeboten, die abseits des Verkehrslärms der Straßen Alt-Moabit und Turmstraße sind. Die Dachterrasse bietet einen Bereich mit dem Flair einer Oase mit dem Blick in den kleinen Tiergarten. Gleichzeitig wird das Café mit seiner offenen Dachterrasse, ähnlich wie das Café Leo auf dem Leopoldplatz, eine positive soziokulturelle Ausstrahlung auf den Kleinen Tiergarten haben.

Das Café soll von einem erfahrenen Moabiter Café Betreiber betrieben werden, und der gesamten bunt gemischten Moabiter Bevölkerung zugänglich sein. Dies wird unter anderem dadurch möglich, indem ein solidarisches Bezahlsystem etabliert werden soll, bei dem einkommensstärkere Personen mehr für einen Café bezahlen, damit einkommensschwächere diesen umsonst bekommen können („suspended coffee“, inklusive einer sensitiven Vorgehensweise, die Letztere nicht beschämt sondern ermutigt).

In den neuen Caféräumlichkeiten sollen darüber hinaus Vernissagen, Lesungen und kleine Konzerte stattfinden können. Darüber hinaus sollen die Toiletten und Waschräume des neuen Cafés Vormittags wohnungslosen Menschen zur Verfügung gestellt werden. Das seit vielen Jahren von der Heilandskirche betriebene Nachtcafé für Wohnungslose soll dabei ausgeweitet werden und zukünftig direkt im Kirchraum stattfinden.

Das vom Bezirksamt vorgebrachte Argument, eine Dachterrasse habe eine "eine negative Vorbildwirkung für den Kiez" ist nicht zutreffend, da einerseits genau das Gegenteil passiert, durch den Ausbau des Cafés inklusive Dachterrasse wird ein Ort mit großer Aufenthaltsqualität für die Menschen im Kiez geschaffen. Darüber hinaus gibt es keine vergleichbaren Gebäude, mit so viel Abstand zu nachbarschaftlichen Bebauung, wie die allein stehende Heilandskirche, so dass nicht von einem Präzedenzfall gesprochen werden kann. Gegen dieses Argument spricht im übrigen auch der oben beschriebene umfassende soziale Aspekt des Vorhabens.

Darum ersuchen wir das Bezirksamt, das von der Gemeinde Tiergarten geplante Bauvorhaben, ein öffentliches Café in und auf dem ehemaligen Chorraum der Heilandskirche zu etablieren, zu unterstützen (inklusive der geplanten Dachterrasse) und damit dem zivilgesellschaftlichen Votum der Stadtteilvertretung Turmstraße zu folgen.

Die BVV stimmte dem Antrag zu.

Die Sanierungsziele des Sanierungsgebietes Müllerstraße strebt eine Aufwertung der Geschäftsstraße an und ist nach einem Jahrzehnt vollkommen überholt. Mit der Inwertsetzung von Immobilien hat sich ein Verdrängungsdruck von sozialen und kulturellen Einrichtungen in Gang gesetzt auf den es zu reagieren gilt. Statt der Aufwertung der Geschäftsstraße muss der Erhalt und die Schaffung der sozialen und kulturellen Infrastruktur in den Fokus rücken.

Des Weiteren bedarf es eines Umdenkens in der Planungskultur. Gruppen, die den öffentlichen Raum rund um die Müllerstraße und den Leopoldplatz intensiv nutzen, werden oft als problematisch kategorisiert, statt als Nutzungsgruppe wahrgenommen. Deren Bedürfnisse werden ausgeblendet und nicht erhoben. Lediglich Bedürfnisse der Wohlstandsgesellschaft scheinen bei Erhebungen relevant zu sein. Diese Herangehensweise ist nicht hinnehmbar und muss sich ändern!

Das Baugesetzbuch sieht für Sanierungsgebiete vor, dass bei der Beurteilung des städtischen Gebietes auch die Funktionsfähigkeit hinsichtlich des „Gemeinbedarfs, insbesondere unter Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Aufgaben dieses Gebiets im Verflechtungsbereich“ zu berücksichtigen ist (BauGB §136 Abs. 3, Satz 2c).

Nach Absatz 4 dienen „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen […] dem Wohl der Allgemeinheit“. Unter anderem soll sozialen und kulturellen Erfordernissen Rechnung getragen werden (§136 BauGB, Abs. 4, Satz 1).

Für die geforderte Anpassung besteht somit auch eine Rechtsgrundlage.

Darum wollen wir, dass das Bezirksamt aufgefordert wird, die Sanierungsziele in dem Sanierungsgebiet Müllerstraße so anzupassen, dass die sozialen und kulturellen Erfordernisse im Gebiet stärker Berücksichtigung finden und insbesondere die Verdrängung von einkommensschwächeren und/oder marginalisierten Menschen vermieden wird.

 

Die Sanierungsziele sollen darauf abzielen, dass

  1. soziale und kulturelle Einrichtungen, die auf günstige Gewerbeflächen angewiesen sind, erhalten bleiben und entsprechend der Bedarfe ausgebaut werden.
  2. der öffentliche Raum durch alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere marginalisierter Menschen, genutzt werden kann und deren Nutzung und Bedürfnissen gerecht wird.
  3. das Defizit an leistbaren und bedarfsgerechten Wohnungen überwunden wird.

Für die Weiterentwicklung weiterer sozialer und kultureller Sanierungszielen ist die Stadtteilvertretung zu beteiligen.

Eine Weiterentwicklung zugunsten sozialer und kultureller Sanierungsziele ist auch für die Sanierungsgebiete Turmstraße und Nördliche Luisenstadt zu prüfen.

Die BVV schob den Antrag in den Ausschuss für Stadtentwicklung, wo er weiter beraten wird.

 

In der letzten Sitzung des Ausschusses Soziales und Gesundheit hat das Gesundheitsamt darüber informiert, dass es wegen der unverändert hohen Inanspruchnahme durch die Corona-Pandemie derzeit seine Regelleistungen für Säuglinge und Kleinkinder nicht in vollem Umfang wahrnehmen kann. Das ist nicht länger hinnehmbar und kann auch vor dem Hintergrund der rasch steigenden Zahl von Impfungen gegen Corona nun kurzfristig geändert werden.

Für die dauerhafte Stärkung der Berliner Gesundheitsämter nach der Corona-Pandemie bedarf es - auch im Hinblick auf den kommenden Doppelhaushalt und die folgenden Haushalte - einer Überprüfung und Verbesserung der Vereinbarungen zwischen Bezirken und Senat für ein „Muster-Gesundheitsamt“, um sowohl die Vergütung der Mitarbeiter:innen, die personelle Ausstattung der Ämter wie auch ihre materielle Ausstattung (Digitalisierung etc.) dauerhaft zu verbessern, damit die Ämter für künftige Risiken besser aufgestellt sind.

Darum haben wir einen Antrag gestellt, der das Bezirksamt auffordert, sich kurzfristig mit dem Gesundheitsamt abzustimmen, um sicher zu stellen, dass die infolge von Corona eingeschränkten Regelleistungen des Amtes insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder in vollem Umfang wieder aufgenommen werden. Dazu gehören die Beratungsangebote bei allen Neugeburten, die Schuleingangsuntersuchungen und die andere gesundheitlichen Untersuchungen und Beratungen für Kleinkinder und ihre Eltern im Kita-Alter und in der Schule. Diese müssen sofort in vollem Umfang wieder aufgenommen werden. Alles andere geht zu Lasten der Kinder und ihrer frühkindlichen Entwicklung.

Zudem wollen wir, dass das Bezirksamt gemeinsam mit den anderen Bezirken und mit der Senatsverwaltung für Gesundheit das bisherige Konzept des „Mustergesundheitsamtes“ vor dem Hintergrund der Corona-Erfahrungen nachzubessern und die Ausstattung des öffentlichen Gesundheitssystems dauerhaft personell wie materiell zu verbessern, damit die Berliner Gesundheitsämter auf künftige Risiken besser vorbereitet sind als vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie.

    Der Antrag wurde von der BVV in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales geschoben, wo er weiter beraten werden wird.

    Wir beantragen, dass das Bezirksamt ersucht wird, gemeinsam mit dem Betreiber des Cafe am Engelbecken zeitnah eine Lösung zu finden, die eine öffentliche, absperrungsfreie Durchwegung rund um das Engelbecken ermöglicht.

    Der Antrag wird in den Ausschuss für Grünflächen verschoben, wo er weiter beraten wird.

    Die bisher im Eingangsbereich des Friedhofs liegenden Tafeln nennen nur die Namen und die Zahl der Opfer. Inzwischen ist deutlich mehr darüber bekannt, dass viele in Plötzensee hingerichtet wurden z.B., wo und wie der bezirkliche Widerstand von SPD, KPD, Rote Kapelle, Staufenberg u.a. stattfand und woher die anderen Opfer kamen, an die die Bodentafeln im Eingangsbereich erinnern. Eine Stele, die diesen Widerstand im Bezirk skizziert und ehrt, ist deshalb jetzt möglich und angemessen.

    Dass der Friedhof an der Seestraße und das russische Ehrenmal an der Straße des 17. Juni in das Gedenken des Bezirks am 8. Mai einbezogen werden sollte, bedarf keiner weiteren Begründung.

    Darum fordern wir das Bezirksamt auf, Auf dem Friedhof an der Seestraße in räumlicher Nähe zu der Bodentafel für die 295 Opfer des NS-Regimes eine Gedenkstele ähnlich der für die Opfer des 17. Juni aufzustellen, um der Opfer und Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime, die dort beerdigt sind, angemessen zu gedenken. Text und Form der Tafel sollen nach Abstimmung mit Historikern und mit der NS-Geschichte im Bezirk befassten Vereinen und Arbeitskreisen erstellt und dem zuständigen Ausschuss der BVV vor der Errichtung noch einmal vorgelegt werden zur Billigung.

    Den Eingangsbereich des Friedhofs mit den dortigen Gräbern von Widerstandskämpfern und Opfern des NS-Regimes sowie das russische Ehrenmal an der Straße des 17. Juni künftig in die Gedenkaktivitäten des Bezirks am 8. Mai angemessen einzubeziehen und dort mindestens jährlich einen Kranz oder ein Blumengebinde am 8. Mai niederzulegen.

      Die BVV schob den Antrag in den Ausschuss für Bildung und Kultur, wo er weiter beraten wird.

      In der BVV wollen wir wissen, welche Konkreten Maßnahmen im Bereich „Bewegungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen schaffen“, der im Haushalt ausgewiesenist, bisher umgesetzt wurden und welche noch geplant sind.

      Aus Zeitgründen kam die Anfrage nicht dran und wird vom Bezirksamt schriftlich beantwortet werden.

      Die Antwort kann dann hier gefunden werden: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=10721

       

      Wir wollten in der Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Mitte wissen, warum es bis heute nicht gelungen ist, dem Naturkindergarten Wedding einen festen Standort in Mitte zu schaffen? Was macht die Standortsuche für 2 mobile Bauwagen und eine Komposttoilette für 15 Kinder und drei Erzieherinnen so kompliziert?

      Leider konnte aus Zeitgründen diese Anfrage nicht mehr beantwortet werden und wird vom Bezirksamt schriftlich beantwortet werden.

      Die Antwort kann dann hier gefunden werden: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=10674

       

      Am 07.05.2021 hat der Bundestag beschlossen, „Klubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke zu definieren und dementsprechend die Regeln, Verordnungen und Gesetze zu ändern“ sind.
      Darum wollten wir in der kommenden Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Mitte nachfragen, welche Handlungsspielräume, Folgen und Konsequenzen sich daraus für unseren Bezirk und für das Bezirksamt ergeben.

      Leider konnte aus Zeitgründen diese Anfrage nicht mehr beantwortet werden und wird vom Bezirksamt schriftlich beantwortet werden.

       

      Die Antwort wird dann hier gefunden werden können: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=10675

       

      Wir fragen nach, wo im Bezirk der Einsatz mobiler Impfteams geplant ist.

       

      Leider konnte aus Zeitgründen diese Anfrage nicht mehr beantwortet werden und wird vom Bezirksamt schriftlich beantwortet werden.

       

      Die Antwort wird dann hier gefunden werden können: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=10676