Café Leo - Ausschreibung als Vorwand?

BVV Mitte von Berlin / DIE LINKE

 

mündliche Anfrage

 

 

Café Leo - Ausschreibung als Vorwand?

 



Fragen:

  1. Mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage plant das Bezirksamt eine Ausschreibung des Betriebs des Café Leo bzw. warum muss die per Sondergenehmigung erteilte Nutzung der Fläche ausgeschrieben werden?
  2. Beim Interessenbekundungsverfahren 2016 gewann der gegenwärtige Betreiber die Ausschreibung unter anderem unter Berücksichtigung der überwältigenden zivilgesellschaftlichen Unterstützung mit 16.000 Unterschriften der entsprechenden Online-Petition. Welche neuen Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt vor, wonach sich dieser zivilgesellschaftliche Wunsch nach Erhalt des Cafés und des gegenwärtigen Betreibers geändert hat und die soziokulturelle und integrative Wirksamkeit des Cafébetreibers auf dem Platz nicht mehr notwendig ist?
  3. Welche Ermessensspielräume hat das Bezirksamt, konkret die Vergabestelle, im Einzelnen geprüft, um auf eine Ausschreibung/Interessenbekundungsverfahren zu verzichten und dem langjährigen Betreiber, dem sein nachbarschaftliches Umfeld, Gäste und auch die Stadtteilvertretung eine positive Wirkung auf den Leopoldplatz bestätigen, einen langfristigen Vertrag zum Betrieb des Cafés anzubieten? Was steht dem unter anderem rechtlich entgegen?

 

Berlin,  15.02.2021

Petra Schrader und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE