Dringliche Anfrage: Habersaathstraße doch noch zu retten?

BVV Mitte von Berlin

Sitzung der BVV am 15.06.2023

Fraktion DIE LINKE

 

Dringlichkeitsanfrage

 

Habersaathstraße doch noch zu retten?

 

Aus der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Niklas Schenker (DIE LINKE) „Habersaathstraße 40-48 – wie geht es weiter? (II)“ vom 22.05.2023 (Drucksache 19 / 15 622) geht hervor, dass die vom Bezirksamt Mitte von Berlin erteilte zweckentfremdungsrechtliche Abrissgenehmigung bis zum am 31.07.2023 befristet ist.

Die Abrissgenehmigung basiert auf einem Vergleich des ehemaligen Bezirksbürgermeisters Stephan von Dassel mit dem Eigentümer der Habersaathstraße 40-48.

 

Fragen:

1. Gestattet der Vergleich dem Eigentümer einen Anspruch auf Verlängerung der Abrissgenehmigung über den 31.07.2023 hinaus oder verliert der Vergleich mit dem Fristablauf der Abrissgenehmigung seine Wirkkraft?

 

2. Was ist Gegenstand des 4. Nachtrags des aktuellen Genehmigungsverfahren

 

 

Begründung für die Dringlichkeit:

Veröffentlichung der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Niklas Schenker (DIE LINKE) erfolgte nach Fristablauf für das Einreichen Großer Anfragen am 13.06.2023.

 

 

Sanehy, Diedrich

und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE