Dringliche Anfrage: Leerstand und baulicher Zustand des Hauses Jagowstraße 35

BVV Mitte von Berlin

Sitzung der BVV am 19.12.2022

Fraktion DIE LINKE

 

Dringliche Anfrage

Leerstand und baulicher Zustand des Hauses Jagowstraße 35

 

Vorbemerkung:

Mit Datum vom 07.11.2022 ist beim Bezirksamt die Kleine Anfrage DS 0183/IV zu „Jagowstraße 35: Leerstand und baulicher Zustand des Hauses –

Nachfragen zur Beantwortung der KA 0085/VI & der Beantwortung der Schriftlichen Abgeordnetenhausanfrage von Anne Helm und Niklas Schenker (LINKE) zu "Leerstand, Verfall und Zweckentfremdung in der Jagowstraße 35" vom 26.08.2022“ eingegangen. Trotz Fälligkeitsdatum zum 27.12.2022 wurde sie bis heute nicht beantwortet. Eine eingebrachte Einwohner*innenanfragen für die heutige BVV,  die den dringenden Informationsbedarf der Mieter*innen des Hauses formulierte, konnte leider nicht berücksichtigt werden, da die Fragestellerin diese leider zu spät beim BVV-Büro einreichte

Wir fragen daher das Bezirksamt

1.       Ist es zutreffend, dass das Bezirksamt gemäß Bezirksverwaltungsgesetz           und der Geschäftsordnung der BVV verpflichtet ist, Kleine Anfragen in          einer Frist von 5 Wochen zu beantworten und warum ignoriert das    Bezirksamt in diesem Fall – wie in vielen anderen Fällen – diese rechtlichen        Verpflichtungen?

2.       Zu wann gedenkt das Bezirksamt die Kleine Anfrage DS 0183/IV zu           beantworten?

3.       Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt wann und mit welchem Ergebnis       eingeleitet, um die Herstellung der Bewohnbarkeit des Hauses für die           Mieter*innen und die Sanierung und Wiedervermietung der leerstehenden        Wohnungen vom Eigentümer des Hauses zu verlangen.

Begründung der Dringlichkeit:

Die Mieter*innen des Hauses Jagowstraße 35 begehren aktuell die Beantwortung der Kleinen Anfrage DS 0183/IV. Eine hierzu eingereichte Einwohner*innenanfrage ging beim BVV-Büro am 16.01.2023 ein, jedoch nicht fristgemäß zu 10.00 Uhr, so dass sie nicht in der heutigen BVV berücksichtigt werden konnte. Da die BVV-Mitte wegen der anstehenden Wahlwiederholung im Februar nicht tagen wird, kann die Einwohner*innenanfrage somit frühestens zum März 2023 berücksichtigt werden. Es steht daher zu befürchten, dass die Mieter*innen somit weitere 2 Monate im Ungewissen bleiben.

Da die Fragestellerin dieser Dringlichkeitsanfrage von dem dringenden Auskunftsinteresse der Mieter*innen erst durch die gescheiterte Einbringung der Einwohner*innenanfrage am 16.01.2023 Kenntnis erlangt hat, war eine fristgemäße Einbringung einer Großen Anfrage nicht möglich.

 

 

Sanehy, Diedrich, Kleedörfer

und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE