Dringliche Anfrage: Leerstand und baulicher Zustand des Hauses Jagowstraße 35
BVV Mitte von Berlin
Sitzung der BVV am 19.12.2022
Fraktion DIE LINKE
Dringliche Anfrage
Leerstand und baulicher Zustand des Hauses Jagowstraße 35
Vorbemerkung:
Mit Datum vom 07.11.2022 ist beim Bezirksamt die Kleine Anfrage DS 0183/IV zu „Jagowstraße 35: Leerstand und baulicher Zustand des Hauses –
Nachfragen zur Beantwortung der KA 0085/VI & der Beantwortung der Schriftlichen Abgeordnetenhausanfrage von Anne Helm und Niklas Schenker (LINKE) zu "Leerstand, Verfall und Zweckentfremdung in der Jagowstraße 35" vom 26.08.2022“ eingegangen. Trotz Fälligkeitsdatum zum 27.12.2022 wurde sie bis heute nicht beantwortet. Eine eingebrachte Einwohner*innenanfragen für die heutige BVV, die den dringenden Informationsbedarf der Mieter*innen des Hauses formulierte, konnte leider nicht berücksichtigt werden, da die Fragestellerin diese leider zu spät beim BVV-Büro einreichte
Wir fragen daher das Bezirksamt
1. Ist es zutreffend, dass das Bezirksamt gemäß Bezirksverwaltungsgesetz und der Geschäftsordnung der BVV verpflichtet ist, Kleine Anfragen in einer Frist von 5 Wochen zu beantworten und warum ignoriert das Bezirksamt in diesem Fall – wie in vielen anderen Fällen – diese rechtlichen Verpflichtungen?
2. Zu wann gedenkt das Bezirksamt die Kleine Anfrage DS 0183/IV zu beantworten?
3. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt wann und mit welchem Ergebnis eingeleitet, um die Herstellung der Bewohnbarkeit des Hauses für die Mieter*innen und die Sanierung und Wiedervermietung der leerstehenden Wohnungen vom Eigentümer des Hauses zu verlangen.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Mieter*innen des Hauses Jagowstraße 35 begehren aktuell die Beantwortung der Kleinen Anfrage DS 0183/IV. Eine hierzu eingereichte Einwohner*innenanfrage ging beim BVV-Büro am 16.01.2023 ein, jedoch nicht fristgemäß zu 10.00 Uhr, so dass sie nicht in der heutigen BVV berücksichtigt werden konnte. Da die BVV-Mitte wegen der anstehenden Wahlwiederholung im Februar nicht tagen wird, kann die Einwohner*innenanfrage somit frühestens zum März 2023 berücksichtigt werden. Es steht daher zu befürchten, dass die Mieter*innen somit weitere 2 Monate im Ungewissen bleiben.
Da die Fragestellerin dieser Dringlichkeitsanfrage von dem dringenden Auskunftsinteresse der Mieter*innen erst durch die gescheiterte Einbringung der Einwohner*innenanfrage am 16.01.2023 Kenntnis erlangt hat, war eine fristgemäße Einbringung einer Großen Anfrage nicht möglich.
Sanehy, Diedrich, Kleedörfer
und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE