Dringlicher Änderungsantrag zur Drs: 0646/V
BVV Mitte von Berlin / DIE LINKE
Dringlicher Änderungsantrag
zur Drs: 0646/V
Die BVV wolle beschließen:
Bei 3700 / 51902 „Bauliche Unterhaltung von Schulen und Sportanlagen“ (S. 104) ist folgender Vermerk anzubringen:
„Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.“
Begründung:
Die Ansätze für die bauliche Unterhaltung von Schulen und Schulsportanlagen werden mit dem Haushaltsplan 2018/19 deutlich verstärkt. Um sicherzustellen, dass sie auch vollständig verausgabt werden, ist eine Übertragbarkeit zu sichern. Diese ist gerechtfertigt angesichts dessen, dass der Beschluss über den Landeshaushalt für 2018/19 erst im Dezember 2017 erfolgen wird. Notwendige Rahmenbedingungen, wie z.B. Planungsvorläufe, müssen erst geschaffen werden.
21.09.2017
Petra Schrader, sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE.