Dringlicher Änderungsantrag zur Drs: 0646/V

BVV Mitte von Berlin / DIE LINKE

 

Dringlicher Änderungsantrag

 

zur Drs: 0646/V

 

Die BVV wolle beschließen:

Bei 3700 / 51902 „Bauliche Unterhaltung von Schulen und Sportanlagen“ (S. 104) ist folgender Vermerk anzubringen:

„Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.“

 

Begründung:

Die Ansätze für die bauliche Unterhaltung von Schulen und Schulsportanlagen werden mit dem Haushaltsplan 2018/19 deutlich verstärkt.  Um sicherzustellen, dass sie auch vollständig verausgabt werden, ist eine Übertragbarkeit zu sichern. Diese ist gerechtfertigt angesichts dessen, dass der Beschluss über den Landeshaushalt für 2018/19 erst im Dezember 2017 erfolgen wird. Notwendige Rahmenbedingungen, wie z.B. Planungsvorläufe, müssen erst geschaffen werden.

 

 

21.09.2017

Petra Schrader, sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE.