Dringlichkeitsantrag: Haushaltssperre aussetzen
BVV Mitte von Berlin
15.06.2023
Fraktion DIE LINKE
Dringlichkeitsantrag
Haushaltssperre aussetzen
Die BVV möge beschließen,
Das Bezirksamt wird ersucht, die am 13.06. verhängten Haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen auf der Grundlage des § 41 Abs. 2 LHO i.V. m. Art. 89 Abs. 1 VvB auszusetzen, bis die Notwendigkeit in der kommenden Sitzung des Hauptausschusses am 27.06.2023 erläutert und nachgewiesen wurde.
Begründung
Die BVV entscheidet laut Bezirksverwaltungsgesetz § 12 Abs. 2, Pkt. 1 über den Bezirkshaushaltsplan und die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Die vom Bezirksamt verhängten Haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen wurden zu keiner Zeit im Vorfeld mit den Gremien der BVV kommuniziert oder begründet.
Der § 41 LHO regelt, dass haushaltswirtschaftliche Sperren angebracht werden können, wenn die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des laufenden Haushaltsjahres die deutliche Verfehlung eines ausgeglichenen Jahresabschlusses erwarten lassen. Eine solche Entwicklung wurde bisher weder im Hauptausschuss noch in der BVV begründet.
Die im Schreiben des BA vom 13.06.2023 angekündigten Haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen werden mit möglichen Komplikationen bei der Haushaltsplanaufstellung 2024/25 begründet. Selbst ein möglicher, bisher nicht begründeter, negativer Jahresabschluss 2023 würde, wenn er denn eintritt, nicht den Haushalt 2024/25 belasten, sondern die Guthaben aus den bisherigen Jahresüberschüssen des Bezirks schmälern.
Begründung der Dringlichkeit
Die einbringende Fraktion wurde erst am 13.06.2023 über die verhängten Haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen informiert.
Sanehy, Diedrich, Urchs
sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE