Dringlichkeitsantrag: Kein NS-Gedenken mit Rechtsextremisten

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

Zu Gedenkveranstaltungen an die Verbrechen des NS-Regimes, wie jetzt am 27. Januar, am 8. Mai, am 9. November etc. keine Mitglieder rechtsextremistischer Parteien wie der AfD einzuladen bzw. bei Versendung allgemein gehaltener Einladungen diese ausdrücklich auszuladen und deutlich zu machen, dass deren Teilnahme unerwünscht ist.

Begründung:

Wir schließen uns der Begründung des Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA), wie im beigelegten Offenen Brief ersichtlich, vollumfänglich an.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Der beiliegende Appell der VVN-BdA, in dem auch auf Erklärungen von NS-Gedenkstättenvertretern und das vorbildliche Verhalten von Lea Rosh hingewiesen wird, ging erst nach Ablauf der regulären Antragsfrist ein.