Entscheidung der Mehrheit der Berliner:innen respektieren - Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co enteignen" jetzt umsetzen!

BVV Mitte von Berlin

06.12.2021

Fraktion DIE LINKE

 

Antrag

 

Entscheidung der Mehrheit der Berliner:innen respektieren - Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co enteignen" jetzt umsetzen!

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, die Umsetzung des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co enteignen!“ noch in dieser Legislaturperiode zu vollziehen und ein Vergesellschaftungs-Gesetz gemäß des Beschlusstexts des Volksentscheides zu verabschieden.

 

Begründung

 

Am 26. September 2021 haben 59,1% der Berliner:innen für die Enteignung und Vergesellschaftung der Wohnungsbestände privater Immobilienkonzerne mit über 3.000 Wohnungen gestimmt. Diese Mehrheit zieht sich durch die gesamte Stadt: in 10 von 12 Stadtbezirken lag das »JA« zum Volksentscheid vor dem »Nein«. Insgesamt haben 1.035.950 Berliner:innen für den Volksentscheid gestimmt.

 

Respekt vor diesem klaren Votum bedeutet, es als Auftrag zur zügigen Umsetzung der Enteignung und Vergesellschaftung zu interpretieren. Der Volksentscheid wurde vor der zweiten Stufe der Unterschriftensammlung über ein Jahr lang von der Senatsverwaltung für Inneres geprüft, ohne dass eine fehlende grundsätzliche Rechtmäßigkeit oder rechtliche Hürden für eine Umsetzung des Vorhabens festgestellt werden konnten. Zu dieser Einschätzung kommen auch Rechtsgutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages und des Berliner Abgeordnetenhauses.

 

Artikel 15 GG erlaubt dem Senat, eine Entschädigung der enteigneten Immobilienunternehmen unter Marktwert festzusetzen, um einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an der Vergesellschaftung von Wohnraum, und den privaten Interessen einiger Immobilienkonzerne an Profiten durch Wohnraum herbeizuführen.

 

Ferner wird auf das Finanzierungskonzept von „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ verwiesen, welches eine haushaltsneutrale Entschädigung plausibel macht, die aus den Erträgen der Kaltmieten der enteigneten und vergesellschafteten Wohnbestände gegenfinanziert wird.

 

Zwischen dem Interesse der Berliner:innen an angemessenem und bezahlbarem Wohnraum und dem Interesse von Aktiengesellschaften an Profitmaximierung durch Spekulation mit diesem Wohnraum kann keine Gleichrangigkeit bestehen. Wohnen ist ein Menschenrecht, das auch durch Artikel Art. 28 (1) der Berliner Landesverfassung in besonderem Maße geschützt wird. Dem steht kein verfassungsmäßig verbrieftes Recht auf Rendite gegenüber.

 

 

Martha Kleedörfer, Sven Diedrich, Imke Elliesen-Kliefoth,

sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE