Entscheidung des BVerfG zum Zweckentfremdungsverbot-Gesetz sowie gewerbliches Wohnen

BVV Mitte von Berlin

Sitzung der BVV am 19.05.2022

Fraktion DIE LINKE

 

Große Anfrage:

Entscheidung des BVerfG zum Zweckentfremdungsverbot-Gesetz sowie gewerbliches Wohnen

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Welche Konsequenz zieht das Bezirksamt aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 29. April 2022 - 1 BvL 2/17, 1 BvL 6/17, 1 BvL 5/17, 1 BvL 4/17, 1 BvL 3/17 ) zum Zweckentfremdungsverbot-Gesetz vom 1.6.2022?  https://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_2206/nachricht7289.html

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-048.html

2. Führt das Bezirksamt Mitte Statistik über gewerbliches Wohnen (im Sinne von Kurzzeitwohnen/Boardinghousing/Serviced Apartments/Co-Living)? (Falls ja bitten wir um eine schriftliche Übersicht)

2a.             Wenn nein, warum nicht?

3. Wie verhindert das Bezirksamt, dass die Mietpreisbremse durch gewerbliches Wohnen umgangen wird?

4. Wie schätzt das Bezirksamt Mitte den juristischen Spielraum des Bezirksamts im Umgang mit Mieter*innenschutz bei gewerblichem Wohnen ein?

 

Sanehy, Diedrich, Kleedörfer
sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE