Hilfen zur Erziehung für junge Volljährige vollständig finanzieren

BVV Mitte von Berlin / Fraktion DIE LINKE

 

Antrag

 

über

 

Hilfen zur Erziehung für junge Volljährige vollständig finanzieren

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat für eine vollständige Übernahme der Kosten einzusetzen, die für Hilfen zur Erziehung für junge Volljährige entstehen, die als minderjährige unbegleitete Ausländer eingereist sind und für die auch nach Erreichen der Volljährigkeit weiterhin Hilfebedarf festgestellt wird. Das Bezirksamt soll außerdem prüfen, eine entsprechende Initiative des Rates der Bürgermeister für eine vollständige Kostenübernahme durch den Senat auf den Weg zu bringen.

 

Begründung:

In der rot-rot-grünen Koalitionsvereinbarung wird festgestellt: „Die besondere Situation unbegleiteter Minderjähriger, die volljährig werden, begründet nach Auffassung der Koalition einen Jugendhilfebedarf.“ Hilfen für junge Volljährige mit Fluchthintergrund werden jedoch nur zur Hälfte vom Senat über die Basiskorrektur finanziert. Das kostete den Bezirk Mitte im Jahre 2017 ca. 400.000 Euro. Diese Ausgaben werden vermutlich weiter steigen, weil junge Menschen in den Einrichtungen volljährig werden, aber eine Anschlussperspektive fehlt. In diesen Fällen ist die Steuerungsmöglichkeit des Jugendamtes sehr eingeschränkt. Ein über die Volljährigkeit hinausreichender Hilfebedarf kann zum Beispiel entstehen, wenn wegen fehlenden Wohnraums die Verselbständigung nicht gewährleistet ist oder traumatische Fluchterfahrungen eine besonders intensive Betreuung über die Volljährigkeit hinaus erforderlich machen. Letztlich soll auch noch einmal auf das SGB VIII verwiesen werden, dass in besonderer Weise auf die Bedarfe junger Volljähriger Bezug nimmt, und in § 41 feststellt, dass Hilfen nicht nur bis zum 21. Lebensjahr sondern im Einzelfall sogar darüber hinaus fortgesetzt werden sollen.

 

Berlin,

 

Petra Schrader und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE