Ist eine Kita nicht von öffentlichem Belang oder warum macht es das Bezirksamt Mitte einer Naturkita so schwer?

BVV Mitte von Berlin / DIE LINKE / Petra Schrader

 

Große Anfrage

 

Ist eine Kita nicht von öffentlichem Belang oder warum macht es das Bezirksamt Mitte einer Naturkita so schwer?

 

Vorbemerkung:

Auszug aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Bundestages über „Bauen im Außenbereich – Ermessen und Beurteilungsspielraum“, vom 14. März 2018 (Aktenzeichen WD 7 – 3000 – 053/18), Auszug:

„Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB „können“ Vorhaben im Außenbereich, die nicht unter § 35 Abs. 1 BauGB fallen („sonstige Vorhaben“), im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung „öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.“ Dem Wortlaut der Norm („können“) nach hat die Behörde also ein Ermessen, ob sie für ein solches Vorhaben, das öffentliche Belange nicht beeinträchtigt, eine Baugenehmigung erteilt oder nicht: Sie kann es, muss es aber nicht. Die herrschende Meinung geht allerdings davon aus, dass die Behörde entgegen dem Wortlaut gleichwohl zur Erteilung der Genehmigung verpflichtet ist, wenn das Vorhaben öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. …“

 

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Inwiefern sieht das Bezirksamt in der Erlaubniserteilung für eine Naturkita für 15 Kinder am Standort Nordufer 26 eine Beeinträchtigung öffentlichen Interesses, bzw. welches öffentliche Interesse sieht das Bezirksamt gemäß § 35 Absatz 2 konkret beeinträchtigt?
  2. Warum erteilt das Bezirksamt die Genehmigung zum Betrieb der Naturkita auf dem Badgelände nicht unter Auflagen, zeitlich befristet bzw. modellhaft, um auch eigene Erfahrungen beim Betrieb einer Bildungseinrichtung in naturnahem Gelände zu erwerben?
  3. Welches zwischen allen relevanten Abteilungen/Ämtern abgestimmte alternative Angebot hat das Bezirksamt der Elterninitiative für einen Standort unterbreitet?
  4. Wie wird das Bezirksamt die provisorisch auf einem anderen Kitastandort untergebrachte Naturkita auch finanziell unterstützen, um bis zur Entscheidung über einen festen Standort den Betrieb zu sichern und gegebenenfalls bei der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung zu helfen?

 

Berlin, 06.09.2021

Petra Schrader und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE