Kein Abrissdeal für die Habersaathstraße – 106 Wohnungen müssen erhalten werden

BVV Mitte von Berlin

Fraktion DIE LINKE

 

Sitzung der BVV am 20.01.2022

 

Antrag

 

Kein Abrissdeal für die Habersaathstraße – 106 Wohnungen müssen erhalten werden

 

Die BVV Mitte von Berlin möge beschließen,

 

das Bezirksamt Mitte von Berlin wird ersucht,

 

den Erhalt der Wohngebäude in der Habersaathstraße 40-48 auch weiterhin als Maxime aller Aktivitäten zur Lösung des Konflikts um den Leerstand der dortigen Wohnungen zu verfolgen.

Die Grundlage hierfür bilden der BVV-Beschluss 2853/V und das Zweckentfremdungsverbotsgesetz.

Davon abweichende Lösungsansätze sind durch das Bezirksamt nicht zu verfolgen. Verhandlungen mit dem Eigentümer des Objektes mit Ziel des Abrisses widersprechen allen wohnungspolitischen Zielen und den Bemühungen um eine nachhaltige Stadtentwicklung des Bezirkes Mitte von Berlin und des Landes Berlin und sind zu unterlassen.

Zur Konfliktlösung sind alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen und ggf. die Hilfe des Senats in Anspruch zu nehmen.

 

 

 

Begründung

 

Die BVV Mitte von Berlin begrüßt die Beschlagnahme der leerstehenden Wohnungen in der Habersaathstraße 40-48 durch das Bezirksamt Mitte von Berlin und erwartet vom Bezirksamt, dass die Beschlagnahme der Wohnungen frei ist von Bedingungen. Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat in seiner Vorlage zur Kenntnisnahme zur DS 2853/V klar und unmissverständlich beschrieben, was die Rechtsgrundlage und somit die Position des Bezirksamtes für jegliche Abriss- und Neubaupläne bei Bestandswohngebäuden ist. An den rechtlichen Rahmenbedingungen hat sich seitdem nichts verändert. Geändert hat sich auch nichts an den sozialen Rahmenbedingungen und an der Wohnungsnotlage in Mitte und in Berlin. Es ist höchste Zeit, dass dieser wohnungspolitische Skandal endlich ein Ende findet und die Wohnungen wieder zweckentsprechend genutzt werden.

 

Imke Elliesen Kliefoth, Sven Diedrich

und die Fraktion DIE LINKE