Mieterberatung für Bewohner*innen von verkauften Häusern in den Milieuschutzgebieten in Mitte

BVV Mitte von Berlin

12.02.2018

Fraktion DIE LINKE / Bündnis 90 Die Grünen

 

Antrag

 

Mieterberatung für Bewohner*innen von verkauften Häusern in den Milieuschutzgebieten in Mitte

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

für die Mieter*innen der Häuser in den Milieuschutzgebieten, bei denen das Bezirksamt kein Vorkaufsrecht wahrgenommen hat, über die Mieterberatung Mieterversammlungen durchführen zu lassen.

Die Mieter*innen sollen dabei insbesondere informiert werden:

-           über die Mieterrechte im Zusammenhang mit dem Verkauf des Grundstücks,

-           über die Mieterrechte im Zusammenhang mit der Umwandlungen in Eigentumswohnungen,

-           über die Mieterrechte bei Modernisierung in Verbindung mit den diesbezüglichen Regelungen

des Milieuschutzrechtes (z. B.: Genehmigungsvorbehalt, gebietsspezifische Mietspiegel).

 

 

Begründung:

 

Mit Stand vom November 2017 wurden seit der Festsetzung der 5 Milieuschutzgebiete am 25.05.2016 43 Grundstücke und Häuser veräußert (vergl. Antwort auf Schriftliche Anfrage DS 0199/V), bei denen das Bezirksamt weder ein Vorkaufsrecht ausgeübt, noch Abwendungsvereinbarungen abgeschlossen hat.

Da jedoch mit dem Verkauf von Häusern vielfältige Problematiken verbunden sein können, soll den Mieter*innen der Häuser bei Bedarf die Möglichkeit gegeben werden, sich über ihre diesbezüglichen Rechte zu informieren.

 

 

 

Katharina Mayer,

sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE

Frank Bertermann

und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen