Mündliche Anfrage Kollektive Verantwortungslosigkeit oder wo bleibt der Geschäftsbereich Zweckentfremdung im Bezirksamt?

BVV Mitte von Berlin

Sitzung der BVV am 17.11.2022

Fraktion DIE LINKE

 

Mündliche Anfrage

Kollektive Verantwortungslosigkeit oder wo bleibt der Geschäftsbereich Zweckentfremdung im Bezirksamt?

Vorbemerkung:

Der Geschäftsbereich „Zweckentfremdung“ wurde nach der Wahl 2021 dem damaligen BezirksBürgermeister zugewiesen. Das Themenfeld wurde über ein Jahr hinweg in keinem BVV-Ausschuss behandelt. Nun wurden nach der Nachwahl des Bezirksamtes die Geschäftsbereiche mit Bezirksamtsbeschluss vom 21.10.2022 neu aufgeteilt.

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Welche*r Stadträt*in trägt nun für den Geschäftsbereich Zweckentfremdung die Verantwortung und warum findet die Zuordnung im Bezirksamtsbeschluss vom 21.10.2022 keine Erwähnung, sondern lediglich die Nichtzuordnung zur Gliederungseinheit „Amt für Bürgerdienste“, Aufgabenstellung „Wohnungsamt“?
     
  2. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass die Zweckentfremdung in Mitte kontinuierlich und konzeptionell verfolgt und geahndet wird und was macht in diesem Zusammenhang übrigens die Umsetzung des BVV-Beschlusses DS 0386/VI zu „Wohnungsleerstand in Mitte bekämpfen - Masterplan gegen Leerstand erarbeiten und umsetzen“ zu der bisher eine Vorlage zur Kenntnisnahme schmerzlich vermisst wird?
     
  3. Ist das Bezirksamt bereit, regelmäßig (mindestens jede zweite Sitzung) im Ausschuss für Soziales, Bürgerdienste und Wohnen durch personelle Anwesenheit des/der zuständigen Stadträt*in die Behandlung des Themas Zweckentfremdung zu gewährleisten?

 

 

Berlin, 17.11.2022

Kleedörfer, Sanehy, Diedrich und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE